Antwort: Diese Ausbildungsvergütung ist angemessen
Sie können bei der Ermittlung der Ausbildungsvergütung eine Empfehlung Ihrer Kammer einholen. Damit gehen Sie sicher, dass auch regionale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Allerdings ist das "Votum" der Kammer für Sie nicht verbindlich.
Aber Vorsicht: Bleiben Sie bei Ihrer gezahlten Ausbildungsvergütung mehr als 20% unter der Empfehlung Ihrer Kammer (Bundesarbeitsgericht von 04.10.1992), nähren Sie den Verdacht, dass die Entlohnung nicht mehr angemessen ist.
Und nach § 17 (1) Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen Sie eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen, die sich auch am Lebensalter des Auszubildenden orientiert und mindestens einmal im Jahr erhöht wird.
Tabelle zu Ihrer Orientierung
So viel verdienten angehende Bürokaufleute und Fachinformatiker im Jahr 2005 durchschnittlich nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung:
Lehrjahr
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1. Lehrjahr
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2. Lehrjahr
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3. Lehrjahr
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Bundesländer
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Alte
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Neue
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Alte
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Neue
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Alte
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Neue
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Bürokaufmann
(Handwerk)
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476 €
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381 €
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557 €
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447 €
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655 €
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538 €
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Bürokaufmann
(Industrie und Handel)
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637 €
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563 €
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696 €
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622 €
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763 €
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697 €
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Fachinformatiker
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669 €
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592 €
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720 €
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645 €
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782 €
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707 €
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Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihre Auszubildenden einverstanden sind, können Sie keine Ausbildungsvergütung vereinbaren, die von einer "angemessenen" nach unten abweicht. Dagegen spricht der Unabdingbarkeitsparagraph (§ 25) des Berufsbildungsgesetzes, in dem es sinngemäß heißt: Sie dürfen keine Vorschrift zum Nachteil des Auszubildenden verändern.