Vergütung in der Ausbildung: Das müssen Sie beachten

Wie hoch muss die Vergütung während einer Ausbildung mindestens sein? Welche Regeln sind zu beachten? Gerade Unternehmen, die keinem Tarifvertrag unterworfen sind, sollten sich mit der Thematik auskennen.

Vergütung in der Ausbildung: Bezahlen Sie Ihre Auszubildenden nach Tarif?
Dann haben Sie einen Vorteil: Sie können bei der Vergütung nichts falsch machen. Denn oftmals schreibt der Tarifvertrag auch für eine Ausbildung ganz genau vor, wie hoch die Vergütung in welchem Ausbildungsjahr zu sein hat. Regelmäßige Steigerungen sind bei den Sätzen schon inbegriffen. Halten Sie sich an den Tarifvertrag, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Gesetz: "Angemessene" Vergütung in der Ausbildung
Was aber, wenn Sie für die Auszubildenden eines nicht tarifgebundenen Unternehmens verantwortlich sind? Dann sind die Vorgaben nicht ganz so klar. Es sind möglicherweise auch Vergütungen unterhalb der üblichen Vergütung möglich. Aber: Der Berufsbildungsgesetz schreibt für die Ausbildung eine "angemessene" Vergütung vor. Zu niedrig darf die monatliche Überweisung demnach nicht ausfallen.

Was heißt das aber nun konkret? Die gängige Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Vergütung während der Ausbildung auch dann noch angemessen ist, wenn sie bis zu 20% unterhalb der üblichen Vergütung liegt. Diesen Spielraum können Sie durchaus nutzen, wenn Sie nicht tarifgebunden sind. Allerdings sollten Sie bedenken, dass sich Azubis verschiedener Unternehmen über ihr Einkommen z. B. in der Berufsschule unterhalten. Unterschiede fallen also auf und können sich auf die Motivation des einzelnen Auszubildenden auswirken.  

Kammer kann Empfehlungen zur Vergütung in der Ausbildung geben
Sind Sie sich unsicher über die Angemessenheit einer Vergütung, dann können Sie sich auch an die für Ausbildung zuständige Stelle, also an Ihre Kammer, wenden. Sie wird eine Empfehlung aussprechen, welche Vergütung noch als angemessen gilt und daher nicht unterschritten werden sollte.