Die Eigenkapitalveränderungsrechnung: 3. Aufbau

Die IFRS enthalten keine detaillierten Vorgaben darüber, in welcher Form eine Eigenkapitalveränderungsrechnung zu erstellen ist. Dennoch verlangen die IFRS, dass gewisse Informationen zur Eigenkapitalveränderung separat im Jahresabschluss präsentiert werden.

Aufbau der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS 1
Nach IAS 1 sind in einem gesonderten Bestandteil des Jahresabschlusses folgende Positionen zu erfassen und darzustellen:

  • Das Periodenergebnis
  • Ertrags- und Aufwands-, Gewinn- oder Verlustposten, die direkt im Eigenkapital erfasst werden
  • Die Gesamtauswirkungen aus Bilanzierungs- und Bewertungsänderungen
  • Aus der Berichtigung grundlegender Fehler resultierende Veränderungen, sofern diese erfolgsneutral erfasst wurden.

Darüber ist – zumindest im Anhang – über Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern und über Gewinn- und Verlustvorträge zu informieren. Ferner ist eine Überleitungsrechnung anzufertigen, in der die Entwicklung des gezeichneten Kapitals, des Agios und sämtlicher Rücklagen dargestellt wird.

Vollständige Eigenkapitalveränderungsrechnung
Eine Eigenkapitalveränderungsrechnung ist nur dann vollständig, wenn alle oben genannten Positionen in der Eigenkapitalveränderungsrechnung selbst erscheinen und nicht im Anhang darüber berichtet wird.

Enthält die Eigenkapitalveränderungsrechnung hingegen nur die Pflichtangaben – also Angaben, die zwingend in dieser Rechnung enthalten sein müssen und nicht in den Anhang verlagert werden dürfen – handelt es sich um eine verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Tabellarische Darstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung
Da die IFRS auf eine genaue Vorgabe hinsichtlich der Darstellung von Eigenkapitalveränderungsrechnungen verzichten, verfügen die Unternehmen über einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Mein Tipp: Am häufigsten wird zur Darstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung eine Tabelle gewählt, die alle relevanten Positionen des Eigenkapitals in der Kopfzeile ausweist. Die erste Spalte enthält die relevanten Einflussgrößen zur Veränderung des Eigenkapitals.

Informationsgehalt der Eigenkapitalveränderungsrechnung
Die Eigenkapitalveränderungsrechnung stellt im IFRS-Abschluss eine sinnvolle Ergänzung der übrigen Rechnungslegungsinstrumente dar, wenn erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen direkt gegen das Eigenkapital gebucht wurden. In diesem Fall erhöht die Eigenkapitalveränderungsrechnung die Aussagekraft des IFRS- Jahresabschlusses, weil dadurch das Periodenergebnis umfassend aufgezeigt wird.

Zusammenfassung: Die Entwicklung der einzelnen Komponenten des Eigenkapitals wird mit der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS deutlicher und damit nachvollziehbarer dargestellt als im deutschen Handelsrecht.