Wer hat Interesse an den IFRS for SMEs?

Die EU-Kommission befragt zurzeit interessierte Kreise über das Interesse an den im Juli 2009 vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRS for SMEs.

Mit den im Juli 2009 vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten IFRS for Small and Medium-sized Entities (IFRS for SMEs, kleine und mittelgroße Unternehmen, KMU) sollen eigenständige, auf die besonderen Bedürfnisse von SMEs zugeschnittene Rechnungslegungsnormen etabliert werden. Basis für die IFRS for SMEs waren dabei die full IFRS, die unter Kosten-Nutzen-Abwägungen auf die besonderen Belange von SMEs angepasst wurden.

Zielgruppe der IFRS for SMEs
Die IFRS for SMEs entfalten für deutsche Unternehmen keine unmittelbare Rechtswirkung. Ähnlich wie bei den full IFRS haben auch bei den IFRS for SMEs die Gesetzgeber über eine Anwendung zu entscheiden.

Ob Unternehmen in Deutschland oder Europa die IFRS for SMEs anwenden können oder sogar müssen, wird sich daher noch herausstellen.

EU-Kommission befragt Unternehmen über IFRS for SMEs
Zurzeit befragt die EU-Kommission interessierte Kreise über das Interesse an den IFRS for SMEs. Hierbei geht es der EU-Kommission unter anderem um die Frage der Kosten und Vorteile, die sich aus einer Bilanzierung nach den IFRS for SMEs ergeben. Gegenstand der Befragung sind darüber hinaus die möglichen Vorteile, die aus der internationalen Vergleichbarkeit der IFRS-Abschlüsse resultieren können.

Schließlich stellt sich aus Sicht der EU-Kommission noch die Frage, ob und wie die IFRS for SMEs in das europäische Recht eingebunden werden sollen. Diesbezüglich könnte sich die EU-Kommission etwa die folgenden Szenarien vorstellen:  

  • Wahlmöglichkeiten der Mitgliedstaaten, ob sie die IFRS for KMU akzeptieren.
  • Wahlmöglichkeiten der Unternehmen in Europa, ob sie die IFRS for KMU anwenden.

Grundsätzlich stellt sich in diesem Zusammenhang zudem die Frage, für welche Unternehmen die IFRS für SMEs überhaupt geöffnet werden sollen.

Keine Verpflichtung zur Anwendung der IFRS for SMEs
Nach mehrjähriger Konsultation wurden die IFRS for SMEs vom privaten IASB in London verabschiedet. Seitdem stehen die IFRS for SMEs den nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen grundsätzlich zur handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Verfügung. Eine Verpflichtung auf Basis europäischen Rechts, die IFRS for SMEs auch anzuwenden, besteht allerdings nicht.

Derzeit wird daher in verschiedenen Gremien – wie zum Beispiel in der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) – geprüft, ob die IFRS for SMEs mit der 4. Richtlinie (78/660/EWG) und der 7. Richtlinie (83/349/EWG) vereinbar sind, oder ob bzw. welche Ergänzungen erforderlich wären, damit die IFRS for SMEs mit diesen Richtlinien vereinbar sind.

Diese Diskussion zur Anwendung der IFRS for SMEs ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die EU-Kommission bereits seit 2009 anstrebt, die 4. bzw. 7. Bilanzrechtrichtlinie grundsätzlich zu überarbeiten. Hierzu wurden bereits im ersten Halbjahr 2009 interessierte Kreise konsultiert.

Die Beteiligung an der nunmehr laufenden Konsultation ist für jedermann bis zum 12. März 2010 möglich.