Benchmarking bedeutet so viel wie "das Setzen von Maßstäben zum Zweck des Vergleichs". Sie vergleichen somit die eigene Leistung in einem abgegrenzten Bereich Ihres Unternehmens mit der Leistung anderer Unternehmen.
Dabei besteht das größte Problem darin, einen passenden Partner bzw. vergleichbare Unternehmen zu finden. Haben Sie aber einen passenden Partner gefunden, ist es wichtig, zu Beginn eines Projektes eine Reihe von Übereinkünften bezüglich des Verhaltens und der Durchführung des Projektes festzulegen – einen sogenannten Benchmarking-Verhaltenskodex.
Hilfreich dabei sind die anerkannten Richtlinien des Code of Conduct, die auch vom DBZ Deutsches Benchmarking Zentrum herausgegeben werden. Die wesentlichen Inhalte des Benchmarking-Verhaltenskodex möchte ich Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Der Benchmarking-Verhaltensindex
Das Prinzip der Rechtmäßigkeit ist ein wesentliches Grundprinzip im Benchmarking-Verhaltenskodex. Danach sollten Sie Diskussionen oder Handlungen vermeiden, die zu einem Interesse an einer Beschränkung des Wettbewerbs führen könnten oder dieses implizieren: Statistiken über Markt- oder Kundenanteile, Preisfestlegungen, Handels- oder Angebotsabsprachen, Bestechung oder Unterschlagung.
Nach dem Benchmarking-Verhaltenskodex versteht es sich von selbst, mit Wettbewerbern keine Diskussionen über Kosten zu führen, wenn diese ein Element der Preisbildung sind.
Das Austauschprinzip im Benchmarking-Verhaltenskodex
Nach dem Austauschprinzip sollten Sie stets bereit sein, dasselbe Maß an Informationen, das Sie erhalten, dem beteiligten Unternehmen ebenfalls zur Verfügung zu stellen und zwar bei jedem Benchmarking-Austausch.
Das Vertrauensprinzip im Benchmarking-Verhaltenskodex
Nach diesem Teil des Benchmarking-Verhaltenskodex handelt es sich bei allen Benchmarking-Projekten um einen vertraulichen Austausch zwischen den beteiligten Personen und Unternehmen.
Nach dem Vertrauensprinzip dürfen erhaltene Informationen nicht ohne vorherige Zustimmung der beteiligten Benchmarking-Partner an außenstehende Organisationen weitergeleitet werden. Die Teilnahme einer Organisation an einer Studie sollte nicht ohne vorhergehende Erlaubnis nach außen getragen werden.
Das Nutzungsprinzip im Benchmarking-Verhaltenskodex
Nach dem Nutzungsprinzip sollten Sie die im Rahmen einer Benchmarking-Partnerschaft erhaltenen Informationen lediglich für den Zweck der Verbesserung firmeninterner Konzepte und Verfahren nutzen.
Nach dem Benchmarking-Verhaltenskodex ist daher ein weitergehender Gebrauch bzw. die Verbreitung des Namens eines Benchmarking-Partners nicht erlaubt. Die Ergebnisse der Benchmarking-Studie dürfen nicht ohne die vorhergehende Erlaubnis weitergegeben werden.
Weitere Prinzipien im Benchmarking-Verhaltenskodex
Gemäß dem Prinzip des unmittelbaren Kontaktes sind Kontakte nur über das Partnerunternehmen zu knüpfen. Dieser Grundsatz ist eng verknüpft mit dem Prinzip des Kontaktes zu Dritten. Danach sollten Sie sich im Einzelfall immer die Erlaubnis besorgen, bevor Sie Namen auf eine Kontaktanfrage weiterleiten.
Schließlich zeigen Sie im Rahmen des Vorbereitungsprinzips Ihr Engagement und Ihre Verpflichtung hinsichtlich Effizienz und Effektivität des Benchmarking-Prozesses durch eine adäquate Vorbereitung bei jedem Schritt des Benchmarking-Prozesses.
Meine Empfehlung: Befolgen Sie den Benchmarking-Verhaltenskodex bei jedem Ihrer Benchmarking-Projekte. Denn: Nur so können Sie im Rahmen eines Benchmarking-Projektes auch von den Besten lernen.