Durch die spätere Verabschiedung des BilMoG gewinnt man zwar etwas mehr Vorbereitungszeit. Dennoch bleibt das Thema BilMoG nach wie vor wichtig.
Um sich mit dem Thema BilMoG zu befassen und sich auf die wahrscheinlichen Änderungen vorzubereiten, bildet der Regierungsentwurf zum BilMoG eine gute Grundlage. Viele Unternehmen werden in der Verzögerung der Verabschiedung des BilMoG auch Vorteile sehen, da für die Umsetzung der endgültigen Regeln des BilMoG eine längere Zeitspanne zur Verfügung steht.
Status zum BilMoG
Bereits am 08.11.2007 hatte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den lang erwarteten Referentenentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vorgelegt. Mit diesem Entwurf kündigte sich die wohl größte Reform der handelsrechtlichen Bilanzierung seit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) von 1985 an.
Am 21.05.2008 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des BilMoG veröffentlicht. Dieser beinhaltete einige wesentliche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf.
Der Regierungsentwurf wurde Ende September im Bundestag beraten und anschließend an den Rechtsausschuss verwiesen. Der Rechtsausschuss tagte hierzu Mitte Oktober 2008.
Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise wurde die nächste Expertenanhörung jetzt erst für den 17.12.2008 angesetzt. Damit ist eine Verabschiedung des BilMoG noch in 2008 unwahrscheinlich geworden. Vielmehr ist mit einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum BilMoG und der 2. und 3. Lesung im Bundestag nicht vor Februar bzw. März 2009 zu rechnen. Damit sprechen die aktuellen Entwicklungen für eine Verabschiedung des BilMoG erst in 2009.
Letztlich wird die Verschiebung der Anwendung des BilMoG um ein Jahr von einschlägigen Expertenkreisen durchaus befürwortet. Insbesondere das IDW hat in seinem Schreiben vom 26.09.08 an den Rechtsausschuss ein Inkrafttreten der meisten BilMoG-Vorschriften erst ab 2010 vorgeschlagen.
Einige Umsetzungsfristen werden durch die Verzögerung des BilMoG überschritten
Das BilMoG enthält einige Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der modernisierten 8. EU-Abschlussprüferrichtlinie, deren Umsetzungsfrist bereits am 29.06.2008 endete. Diese Vorschriften werden voraussichtlich sofort nach der Verabschiedung des BilMoG anzuwenden sein.
Mit der Verzögerung der BilMoG durch die Finanzkrise sind die Anwendungstermine der übrigen BilMoG-Vorschriften aber wieder offen. Im Moment ist es als wahrscheinlich anzusehen, dass es zu einer Verschiebung der pflichtgemäßen Anwendung um ein Jahr kommt. Der überwiegende Teil der Änderungen wäre dann ab 01.01.2010 anzuwenden. Möglich ist ggf. noch eine freiwillige Anwendung in 2009.
Neue Schwellenwerte erst ab 01.01.2009
Durch die Verzögerungen beim BilMoG werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die mit der Deregulierung im Zusammenhang stehenden Regelungen zur Erhöhung der Schwellenwerte und zur Befreiung von den Buchführungs-, Inventur- und Abschlusserstellungspflichten um ein Jahr verschoben, d.h. frühestens zum 01.01.2009 anzuwenden sein.
Für die betriebliche Praxis haben diese Verzögerungen beim BilMoG u. U. den Nachteil, dass die neuen Bilanzierungsregeln des BilMoG (die für Unternehmen durchaus vorteilhaft sein können) erst ein Jahr später als erwartet angewandt werden können.