Wie steht es mit Ihrer Ausdauer vor dem Bildschirm? Bei der Arbeit am Computer stellen sich spätestens nach zirka eineinhalb Stunden die ersten Ermüdungserscheinungen ein. Nur wer gute Sehhilfen wie eine Computerbrille hat, kann beschwerdefrei am Bildschirm arbeiten.
Was passiert bei einer Überbeanspruchung Ihrer Augen?
Bei einer lang anhaltenden Bindung Ihres Blickes an den Bildschirm,
lässt Ihre Konzentrationsfähigkeit nach. Außerdem werden Sie müde und
Ihre Gedächtnisleistung sinkt. Die Folge sind Augenbeschwerden,
Schwindelgefühl und Kopfschmerzen.
Sehr oft stellen sich besonders bei schlecht eingestellten
Bildschirmen Bindehautreizungen, Augenschmerzen, doppeltes Sehen,
verschwommenes Sehen und tränende Augen ein.
Ist Ihr Arbeitgeber zur Bereitstellung einer Computerbrille verpflichtet?
Grundsätzlich
zählt die Bildschirmbrille oder auch Computerbrille genannt, zur
sogenannten "Persönlichen Schutzausrüstung". Deshalb ist Ihr Arbeitgeber
dazu verpflichtet, Ihnen eine geeignete Sehhilfe zur Verfügung zu
stellen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine Augenuntersuchung
nach §5/Anhang der Verordnung zur medizinischen Vorsorge ergibt, dass die Computerbrille notwendig ist und eine übliche Brille nicht ausreicht.
Sind Augenschäden ohne Bildschirmbrille möglich?
Immer wieder
wird aufgrund von arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Erkenntnissen
festgestellt, dass zwar bleibende Augenschäden nicht möglich sind, die
Augen jedoch sehr stark belastet werden. Unkonzentriertheit sowie zahlreiche andere Beschwerden sind die Folge.
Tipps, wie Sie feststellen können, ob Sie eine Computerbrille brauchen:
- Lassen Sie bei den ersten Anzeichen rascher Übermüdung am Computer Ihre Augen untersuchen.
- Die Feststellung, ob Sie eine Brille für Ihren Bildschirmarbeitsplatz benötigen, ist von einer fachkundigen Person durchzuführen.
- Suchen Sie Ihren Augen- oder Betriebsarzt auf. Bewährt hat sich die Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G37 "Bildschirmarbeitsplätze".
Wer trägt die Kosten?
Die erstmalige Vorsorgeuntersuchung, Ergänzungsuntersuchungen und weitere Wiederholungsuntersuchungen trägt der Arbeitgeber. Ebenso übernimmt er die Kosten für die Bildschirmbrille und mögliche Kosten für die Änderung des Arbeitsplatzes.
Die Krankenkasse zahlt die Untersuchung durch einen Augenarzt und die Behandlung von Augenkrankheiten.
Ein wichtiger Hinweis für Sie:
Wenn Ihnen der Augenarzt das Rezept ausgestellt hat, so sollten Sie das Rezept vom Betriebsarzt nochmals überprüfen und abzeichnen lassen. Sonst müssen die Kosten für die spezielle Computerbrille als geldwerter Vorteil beim Finanzamt versteuert werden.