Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind. Es ist natürlich ein großer Unterschied, ob der betreffende Arbeitsplatz im Büro, in der Produktion, zu Hause oder im Auto ist. Zusätzlich müssen die Arbeitsmittel bestimmungsgemäß benutzt, sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit gewährleistet sein.
Als Arbeitsmittel bei Bildschirmarbeit gelten zum Beispiel, der Bildschirm, die Tastatur, Computermaus, Drucker, Scanner, aber auch Tablet-PC, Smartphone, Notebook und Navigationssystem.
Ganz besonders müssen Sie dabei auch die Gefahren berücksichtigen, die mit dem Arbeitsmittel selbst verbunden sind. Beachten Sie dabei, dass Ihr Arbeitsplatz durch die Arbeitsumgebung oder Wechselwirkungen mehrerer Arbeitsmittel untereinander oder die Arbeitsumgebung gefährdet werden kann. Denken Sie an den Außendienst, wenn ein Tablet-PC, Smartphone oder Notebook im Auto verwendet wird.
Grundsatz für Ihre mobile Bildschirmarbeit
Eine
Bedienung der Geräte während der Fahrt darf nicht erfolgen und muss bei
Integration von Notebook und Tablet-PC im Fahrzeug technisch
ausgeschlossen werden
Welche Regelungen für Sie gelten:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt grundsätzliche Anforderungen an die Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln fest.
Regel für Betriebssicherheit TRBS 1151:
Beschäftigt sich mit "Gefährdungen an der Schnittstelle
Mensch-Arbeitsmittel-Ergonomische und Menschliche Faktoren". Diese legt
ebenfalls grundsätzliche Anforderungen fest und regelt die Ermittlung und
Bewertung von Gefährdungen und die Ableitung von geeigneten Maßnahmen an
der Schnittstelle Mensch-Arbeitsmittel.
Ergonomische Anforderungen der Arbeitsmittel für Bildschirmarbeit: Besonderes Augenmerk ist hier auf die Gestaltung von Bedienungselementen, angepasste Beleuchtung, Sicherstellung der Informationserkennung und die Körperhaltung des Bedieners zu legen.
Bildschirmarbeitsverordnung sowie BGI 650 "Bildschirm und Büroarbeitsplätze": Sie ist zwar nicht direkt für mobile Bildschirmarbeitsplatze geschaffen worden, jedoch sind die allgemeinen Grundsätze der Bildschirmarbeitsverordnung durchaus dafür sinnvoll.
DIN EN ISO 9241 regelt die ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten.
Beachten Sie folgende Anforderungen bei Ihrer mobilen Bildschirmarbeit:
- Die Zeichengestaltung am Bildschirm muss scharf, deutlich und ausreichend groß sein. Der Zeichen- und Zeilenabstand muss angemessen sein.
- Der Bildschirm muss flimmerfrei sein.
- Beachten Sie auch Helligkeit und Kontrast. Wichtig ist, dass diese am Bildschirm einstellbar sind.
- Der Bildschirm muss frei von Reflektion sein.
- Die ergonomische Bedienung, besonders der Tasten, muss gewährleistet sein.