Bei zwei unterschiedlichen Kündigungsfristen gilt die längere!

Bei der Kündigungsfrist in einem Arbeitsvertrag dürfen nicht zwei unterschiedlich lange Fristen vereinbart werden, die sich danach richten, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber kündigt. Dass in solchen Fällen die längere Kündigungsfrist gilt, entschied nun das Landesgericht in Hamm.
Geklagt hatte eine Arzthelferin, der von ihrem Arbeitgeber im Juni 2003 zu Ende Juli gekündigt worden war. Die Arzthelferin verlangte jedoch die Zahlung ihres Lohnes auch im August und September. In dem Arbeitsvertrag war festgelegt, dass die Arzthelferin nur mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündigen kann, der Arbeitgeber jedoch mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende. 
 
Das Landesarbeitsgericht folgte der Argumentation der Arzthelferin, dass diese arbeitsvertragliche Vereinbarung der Kündigungsfristen einen Verstoß gegen das Bundesgesetzbuch darstellt – das Arbeitsverhältnis hat daher bis Ende September 2003 Fortbestand. 
 
Landesarbeitsgericht Hamm; Aktenzeichen: 8 Sa 2051/03
Geklagt hatte eine Arzthelferin, der von ihrem Arbeitgeber im Juni 2003 zu Ende Juli gekündigt worden war. Die Arzthelferin verlangte jedoch die Zahlung ihres Lohnes auch im August und September. In dem Arbeitsvertrag war festgelegt, dass die Arzthelferin nur mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündigen kann, der Arbeitgeber jedoch mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende.
Das Landesarbeitsgericht folgte der Argumentation der Arzthelferin, dass diese arbeitsvertragliche Vereinbarung der Kündigungsfristen einen Verstoß gegen das Bundesgesetzbuch darstellt – das Arbeitsverhältnis hat daher bis Ende September 2003 Fortbestand.
Landesarbeitsgericht Hamm; Aktenzeichen: 8 Sa 2051/03

Bei der Kündigungsfrist in einem Arbeitsvertrag dürfen nicht zwei unterschiedlich lange Fristen vereinbart werden, die sich danach richten, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber kündigt. Dass in solchen Fällen die längere Kündigungsfrist gilt, entschied nun das Landesgericht in Hamm.