Schritt 1: Ist ein Gewerbe notwendig?
Bevor Sie ausgehen und den Gewerbeschein beantragen möchten, sollten Sie erst einmal ermitteln, ob dieser überhaupt benötigt wird. Freie Berufe und dazugehörige Freiberufler sind von der Gewerbeordnung ausgenommen und müssen diesen daher nicht anmelden. Ebenfalls ausgenommen sind Berufe aus der Urproduktion, also der Landwirtschaft, Viehzucht, Fischzucht und Co. Ein Gewerbe muss hingegen immer dann angemeldet werden, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Unter Umständen wird das auch notwendig, wenn Sie das Gewerbe nicht hauptberuflich ausüben möchten. Dann muss ein sogenanntes Nebengewerbe angemeldet werden. Handelt es sich nur um geringe Umsätze, wird ein Kleingewerbe beantragt. Ermitteln Sie anhand Ihrer Tätigkeit und dem Beruf also, ob Sie den Gewerbeschein beantragen müssen oder ob keine Pflicht zur Gewerbeordnung vorliegt.
Schritt 2: Voraussetzungen für das Gewerbe überprüfen
Wenn Sie ermittelt haben, ob Sie einen Gewerbeschein beantragen müssen, geht es zu Schritt 2. Hier müssen Sie ermitteln, ob Sie bestimmte Voraussetzungen zur Anmeldung beziehungsweise Ausübung des Gewerbes erfüllen müssen. Oftmals sind das zum Beispiel bestimmte Qualifikationen, wie der Meisterbrief in einem Handwerksberuf, welcher durch einen Meister des Fachs ausgestellt wird.
Erfordern die Branche und die jeweiligen Berufe also eine Qualifikation, muss diese erfüllt sein und nachgewiesen werden. So soll verhindert werden, dass sich Laien in einem bestimmten Gebiet selbständig machen und anschließend pfuschen könnten.
Bei Personengesellschaften müssen im Übrigen der Geschäftsführer oder die geschäftsführenden Gesellschafter die Anmeldung vollziehen. Beim Einzelunternehmen ist das der Inhaber des künftigen Gewerbes. Bei der Kapitalgesellschaft darf die Anmeldung nur durch den eingesetzten Geschäftsführer vollzogen werden.
Schritt 3: Nach Bundesländern: zur IHK oder dem Gewerbeamt
Sind diese Vorkehrungen getroffen, können Sie den Gewerbeschein beantragen. Das geht je nach Bundesland entweder beim zuständigen Gewerbeamt in der Region oder bei der IHK beziehungsweise der Handwerkskammer. Die IHK vollzieht die Anmeldungen zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, in Hamburg oder in Bayern. In Sachsen, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen übernimmt hingegen die Gemeinde die Anmeldung.
Ermitteln Sie also anhand Ihres Unternehmensstandortes, wo Sie Ihr Gewerbe anmelden müssen. Derartige Informationen sind online leicht zu ermitteln. Hier finden Sie auch direkt Informationen darüber, wo sich das Gewerbeamt, die IHK oder die Handwerkskammer befindet und welche Institution die Anmeldungen für welche Region übernimmt.
Schritt 4: Dokumentationen und Nachweise
Im Anschluss müssen Sie das Formular "Gewerbeanmeldung" ausfüllen, um damit den Gewerbeschein zu beantragen. Das Formular erhalten Sie von der jeweiligen Institution. Bitte beachten Sie zudem, dass sie zu diesem Nachweise über eventuell notwendige Qualifikationen und über Genehmigungen mitbringen müssen. Auch müssen natürlich die persönlichen Daten verifiziert werden – in Form der Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses.
Alle notwendigen Unterlagen, die für das Gewerbe und Ihre Person wichtig sind, sollten deshalb vorher ausfindig gemacht und mitgebracht werden. Unter Umständen müssen dafür beim Ausfüllen der Formulare auch noch Nachweise erbracht werden. Hier reicht dann im Regelfall eine Kopie des jeweiligen Nachweises aus.
Schritt 5: Gewerbeschein beantragen: vor Ort oder via Einschreiben
Ist das Formular ausgefüllt, muss dieses an die zuständige Institution übermittelt werden. Am besten vor Ort, anderenfalls ist aber auch ein Einschreiben mit Nachweis möglich. Danach müssen Sie nur noch die Bestätigung der Gewerbeanmeldung abwarten.