Die größten Irrtümer: Gewerbeabmeldung kommt vor der Privatinsolvenz

Wenn man von dem Gedanken einer möglichen Privatinsolvenz geplagt wird, überstürzt man oft gewisse Entscheidungen bzw. man möchte am liebsten alles schnell hinter sich bringen. Dabei wickeln Betroffene zumeist die Gewerbeabmeldung als erstes ab. Aber ist das bei Privatinsolvenz überhaupt notwendig? Können Sie Ihr Gewerbe unter Umständen sogar zunächst behalten?

Gewerbeabmeldung noch vor dem Insolvenzverfahren?

Generell wird eine Privatinsolvenz bzw. das Verbaucherinsolvenzverfahren eingeleitet, um die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) einer natürlichen Person (Privatperson) abzuwickeln. Dabei soll vor allem für die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners der Verlust verringert werden. Das mehrstufige Verfahren gilt für solche Privatpersonen, die einerseits keine selbstständige, wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben oder andererseits für Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern.

In dem letzteren Fall tendieren die Betroffenen dann oft dazu, ihr Gewerbe noch vor einem eingeleiteten Verfahren abzumelden. Manchmal geschieht dies auch unter Druck der zuständigen Finanzbehörden. Wenn dies auch auf Sie zutreffen sollte, sollten Sie sich dennoch nicht aus der Ruhe bringen lassen. Bevor Sie Ihr Gewerbe endgültig abmelden, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, denn manchmal kann es auch Nachteile beinhalten. Eine genaue Betrachtung des Einzelfalls ist immer sinnvoll.

Gewerbeabmeldung- was sollten Sie wissen?

Eine Alternative zur Gewerbeabmeldung bietet die Möglichkeit, Ihr Gewerbe erst mal für eine gewisse Zeit ruhen zu lassen. Dabei müssen Sie es nicht direkt am Amt abmelden und es ist nicht endgültig. Sie können Ihr Gewerbe jederzeit wieder aufnehmen oder es letztendlich doch abmelden. Wenn Sie sich für die Gewerbeabmeldung entscheiden, dann sollten Sie Folgendes beachten.

Für die Abmeldung Ihres Gewerbes gibt es einen Vordruck, den Sie ausfüllen und persönlich unterschreiben müssen. Diesen legen Sie dann zusammen mit Ihrem Gewerbeschein, Personalausweis und Meldebescheinigung bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt vor. Grundsätzlich kostet eine Gewerbeabmeldung nichts und alle weiteren Schritte werden automatisch vom Amt in die Wege geleitet (z. B. Abmeldung beim Finanzamt). Bevor Sie diesen letzten Schritt jedoch einleiten, lassen Sie sich auf jeden Fall eingehend beraten.