Arbeitszeugnis schreiben: Beziehen Sie den Mitarbeiter ein!
Selbsteinschätzungsbogen für das Arbeitszeugnis
Selbstverständlich kann ein Mitarbeiter nicht dazu verpflichtet werden, einen Selbsteinschätzungsbogen auszufüllen. Genauso selbstverständlich ist aber auch, dass der beurteilende Vorgesetzte in einem Gespräch Sinn und Zweck erläutert und worin die Vorteile für den Mitarbeiter liegen. Es soll nicht über seinen Kopf hinweg über den Zeugnisinhalt entschieden werden.
Was sollte im Selbsteinschätzungsbogen stehen?
- Aufgabenbeschreibung in Stichworten
- Weiterbildung: Firmenseminare, Abendkurse, Fernstudium usw.
- Was muss man unbedingt können, um diese Aufgaben zu erfüllen?
- Welche Fähigkeiten/Stärken konnten Sie bei Ihrer Arbeit einsetzen?
- Nennen Sie ein paar positive Arbeitsergebnisse (Erfolge).
- Bei Führungskräften: Wie haben Sie Ihre Mitarbeiter unterstützt und gefördert?
- Was war Ihr Beitrag zum Unternehmensganzen?
Bei der Selbsteinschätzung des Mitarbeiters geht es nicht darum, Arbeit zu sparen oder ein Gefälligkeitszeugnis auszustellen. Der beurteilende Vorgesetzte wird den Zeugnisentwurf und die Beurteilung der Leistung in einem Gespräch erläutern. Selbst wenn es sich nur um ein durchschnittliches Zeugnis handelt, wird der Vorgesetzte die Gründe nennen und dem Mitarbeiter Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen.
Kombination mit dem Austrittsgespräch
Wenn ein Mitarbeiter selbst kündigt, kann der Vorgesetzte die Gelegenheit nutzen, die Gründe für das Ausscheiden zu erfahren. Wie beurteilt der scheidende Mitarbeiter das Klima im Unternehmen und im Team, wie die Zusammenarbeit mit Chef und Kollegen und ob er mit der Bezahlung und den anderen Arbeitsbedingungen zufrieden war.
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