Anspruch auf kostenlosen Personaltransport auf Grund betrieblicher Übung?

Selbst wenn Arbeitnehmer keinen vertraglichen Anspruch auf bestimmte Leistungen haben, kann ein solches Recht doch durch eine dreimalige vorbehaltslose Zahlung oder Gewährung entstehen - durch eine so genannte betriebliche Übung. Ob dies auch im Fall eines kostenlosen Personaltransports gilt, lesen Sie hier.
Beispiel: Ihre Mitarbeiter haben keinen vertraglichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Nachdem Sie in den vergangenen Jahren jedoch immer Weihnachtsgeld in einer bestimmten Höhe gezahlt haben, können die Mitarbeiter auch im vierten Jahr (und den Folgejahren) Weihnachtsgeld fordern: Auf Grund der betrieblichen Praxis haben sie einen Anspruch darauf erworben.

Ob dieses auch auf die Fälle kostenlosen Personaltransports übertragen werden kann, entschied das Bundesarbeitsgericht. Im dortigen Fall war ein bei der Stadt beschäftigter Straßenbahnfahrer über Jahre hinweg von seinem Arbeitgeber kostenlos zu seinem Arbeitsplatz und zurück gebracht worden. Als die Stadt diese Praxis beenden wollte, klagte der  Fahrer und berief sich auf einen Anspruch auf betrieblicher Übung.

Dem erteilten die Erfurter Richter jedoch eine Absage. Grund: Der Anspruch auf kostenlosen Personaltransport betreffe nur eine vertragliche Nebenabrede. Eine solche muss im Geltungsbereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes aber schriftlich vereinbart werden, was hier nicht erfolgt sei.

Das bedeutet für Sie:
Nicht vertraglich geregelte Sammeltransporte von und zur Arbeit können Sie jederzeit auch wieder einschränken.

BAG, 18.09.2002, 1 AZR 477/01