So verhindern Sie die betriebliche Übung beim Weihnachtsgeld

Für Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld oftmals ein fest einkalkulierter Finanzregen zum Jahresende. Als Arbeitgeber sind Sie auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung unter Umständen verpflichtet, aufgrund einer betrieblichen Übung das Weihnachtsgeld zu zahlen. Worauf Sie bei der Zahlung achten sollten, damit keine betriebliche Übung entsteht, lesen Sie in diesem Beitrag.

Wie alle anderen Zahlungen auch bedarf es für die Zahlung von Weihnachtsgeld einer Rechtsgrundlage. Diese kann sich entweder bereits ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag finden. Häufig ist dort aber nichts geregelt. Das bedeutet aber noch nicht, dass Sie kein Weihnachtsgeld zahlen müssen. Denn Rechtsgrundlage für das Weihnachtsgeld kann auch die so genannte betriebliche Übung sein. Diese entsteht unter Umständen schneller als man denkt und ist vor allem für die Zukunft nur schwer zu beseitigen.

Nach ständiger Rechtsprechung entsteht eine betriebliche Übung zur Zahlung von Weihnachtsgeld dann, wenn Sie ihren Mitarbeitern vorbehaltlos dreimal in Folge Weihnachtsgeld zahlen. Damit gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie die Entstehung einer betrieblichen Übung verhindern.

Entstehung einer betrieblichen Übung für das Weihnachtsgeld verhindern

  1. Sie regeln  bereits im Arbeitsvertrag, dass die eventuelle Zahlung von Weihnachtsgeld freiwillig und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung für die Zukunft erfolgt. Dann können sich Ihre Mitarbeiter nicht fest darauf verlassen, dass es in jedem Jahr Weihnachtsgeld gibt.
  2. Die betriebliche Übung entsteht erst dann, wenn Sie dreimal hintereinander vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlen. Wenn Sie also bereits in den beiden letzten Jahren Weihnachtsgeld ohne einen entsprechenden Vorbehalt gezahlt haben, so sollten Sie spätestens jetzt aktiv werden, wenn Sie die Entstehung einer betrieblichen Übung zur Zahlung von Weihnachtsgeld verhindern wollen. Hierzu können Sie entweder die Zahlung mit einem Vorbehalt verbinden, oder in diesem Jahr mit der Zahlung aussetzen. Achtung: Letzteres geht nicht, wenn Sie aufgrund des Arbeitsvertrages oder eines Tarifvertrages zur Zahlung verpflichtet sind.
  3. Ist nicht bereits im Arbeitsvertrag geregelt, dass die Zahlung von Weihnachtsgeld freiwillig erfolgt, so müssen Sie dies bei jeder Zahlung tun. Dies kann zum Beispiel durch einen Hinweis auf der Lohnabrechnung erfolgen. Sie könnten den beispielsweise wie folgt formulieren:
    "Die Zahlung von Weihnachtsgeld in diesem Jahr erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Zukunft."

Von der betrieblichen Übung können Sie sich nur schwer wieder lösen
Man sollte meinen, dass eine betriebliche Übung genauso beendet werden kann, wie sie entsteht, also dadurch, dass Sie dreimal in Folge kein Weihnachtsgeld oder nur mit Vorbehalt zahlen. So einfach ist das aber nicht.

So hat zuletzt gerade das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass alleine durch eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme einer vom Arbeitgeber unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit gezahlten Gratifikation, die betriebliche Übung nicht beseitigt wird (Urteil vom 07.04.2011,Az.: 5 Sa 604/10).

Da sich durch eine betriebliche Übung der Arbeitsvertrag ändert, ist zur Beseitigung einer betrieblichen Übung entweder eine wirksame Änderungskündigung oder eine wirksame Änderungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer erforderlich. Für beides wären Sie allerdings beweispflichtig, wenn der Mitarbeiter auf Zahlung des Weihnachtsgeldes klagen sollte. Vereinbaren Sie also einen eventuellen Verzicht auf das Weihnachtsgeld aus diesen Gründen immer schriftlich.