Wie schreibe ich die Anschrift richtig? Diese Frage quält viele, die einen Brief beginnen. Vollkommen unnötig! Denn die Regeln sind kinderleicht. Der nachfolgende Artikel zeigt, wie Sie die Anschrift richtig formulieren und worauf Sie achten sollten.
Bei der Anschrift in Briefen hat sich in den letzten Jahrzehnten einiges verändert. Kein Wunder also, dass in diesem Punkt große Unsicherheit herrscht. Machen Sie sich mit den aktuellen Regeln vertraut. Sie werden überrascht sein, wie sicher und schnell Sie in Zukunft die Anschrift in Ihren Briefen formulieren.
Anschrift im Brief: Diese Regeln müssen Sie beachten
Schreiben Sie die Anschrift immer im Akkusativ, auch wenn im diplomatischen Schriftverkehr und bei bestimmten Ehrentiteln noch der Dativ stehen kann (Seiner Exzellenz …). Wichtig: Bei einem männlichen Empfänger sollten Sie bei der Anschrift weiterhin die Form „Herrn“ verwenden.
- Herrn
Markus Wagner
Steuerberater - Frau Amtsrätin
Dr. Verena Mangold
Beachte: Verzichten Sie bei der Anschrift auf „An, An den/die/das“, wenn Sie an eine oder mehrere Personen schreiben. Auch bei Firmen ist es üblich, bei der Anschrift darauf zu verzichten.
- Firma
Holzbau Fischer GmbH
In Schreiben an Ämter und Institutionen kommt „An den/die/das“ noch häufiger vor, ist aber kein Muss:
- An das
Finanzamt München
Herrn Mayer - Amt für
Landschaftsbau Mannheim
Wichtig im Geschäftsverkehr: Korrekte Anschrift bei Firmen
Geht aus dem Namen selbst hervor, dass es sich um eine Firma handelt, kann der Zusatz „Firma“ bei der Anschrift weggelassen werden. Ist der Firmenname gleichzeitig ein Personenname, sollten Sie den Zusatz „Firma“ weiterhin verwenden.
- Dachdeckerei
Rudolf Bauer - Firma
Michael Lauter
Beachte: Die Abkürzungen c/o ([wohnhaft] bei), z. H., z. Hd. (zu Händen) und i. H. (im Hause) sind heute bei der Anschrift nicht mehr üblich und sollten weggelassen werden.
Steht der Personenname nach der Firmenbezeichnung, darf das Schreiben auch von anderen Firmenangehörigen geöffnet werden:
- Reisebüro Sonnenschein
Herrn Peter Maler
Soll Ihr Schreiben nur vom Empfänger persönlich geöffnet werden, müssen Sie bei der Anschrift den Namen vor der Firmenadresse anführen:
- Frau
Margarete Zöllner
Praxis für Psychotherapie
Tipp: Markieren Sie Ihre Sendungen mit dem Zusatz „persönlich“ oder „vertraulich“. Dann geraten Ihre Unterlagen garantiert in die richtigen Hände.
- Frau Rechtsanwältin
Dr. Vera Sieber
Anwaltspraxis Schäffer, Scholz & Kollegen
– persönlich –
Anschrift von Ehepaaren: Diese Regeln müssen Sie beachten
Vor nicht allzu langer Zeit war es üblich, die Frau namentlich nicht zu erwähnen. Heute gilt es als äußerst unhöflich, die Frau nur als Anhängsel ihres Mannes zu betrachten. Vermeiden Sie bei der Anschrift folgende Formen:
- Herrn
Manfred Müller und Frau - Herrn
Prof. Hans Bühler und Gemahlin
Achten Sie bei der Anschrift von Ehepaaren darauf, dass beide Personen korrekt angesprochen werden. Trotz der fortschreitenden Emanzipation der Frau ist es weiter gebräuchlich, den Ehemann vor der Ehefrau anzuführen:
- Herbert und Maria Richter
- Herrn Herbert und
Frau Maria Richter - Herrn und Frau
Herbert und Maria Richter - Herrn Dr. Herbert Richter und
Frau Maria Richter
Tipp: Wer es als unhöflich empfindet, den Mann vor der Frau anzuführen, kann auch erst den Namen der Frau nennen. Beide Möglichkeiten sind richtig.
Bildnachweis: lightpoet / stock.adobe.com