- Wie sieht laut DIN 5008 die korrekte Anschrift aus?
- Welche Empfehlung gibt die DIN 5008 für ausländische Adressen?
- Länderkürzel? Sprache? Was sagt die DIN 5008?
3 Fragen, die durch die DIN 5008 beantwortet werden. Die Anschrift nimmt in Ihrem Brief eine wichtige Position ein, zeigt sie sich doch bereits auf den ersten Blick, selbst wenn der Brief noch im Umschlag steckt. Beachten Sie deshalb auf jeden Fall die DIN 5008 – so tritt Ihr Unternehmen professionell auf.
Laut DIN 5008 eine inländische Anschrift korrekt schreiben
Es gibt ein hartnäckiges Gerücht, dass man heute nicht mehr „Herrn“, sondern „Herr“ schreibt. Laut DIN 5008 ist das jedoch falsch. An wen schreiben Sie? An Herrn…, nicht an Herr…! „Herrn“ ist der Akkusativ und die richtige grammatikalische Form.
Möchten Sie in der Anschrift zusätzlich eine Berufsbezeichnung angeben? Dann achten Sie bitte darauf, dass diese ebenfalls im Akkusativ steht.
Schreiben Sie an eine GmbH, geht aus diesem Zusatz eindeutig hervor, dass der Empfänger eine Firma ist. Die DIN 5008 empfiehlt, auf eine Dopplung (Firma abc GmbH) zu verzichten. Ebenfalls veraltet sind Formulierungen „An die…“ oder „An den…“.
DIN 5008: Empfehlungen zur ausländischen Anschrift
Die DIN 5008 rät, bei ausländischen Adressen auf das Länderkürzel zu verzichten. Das ist auch im Sinne der Post, denn es gab in der Vergangenheit immer wieder Verwechslungen. Häufig war es für den Versender schwierig, das Bestimmungsland klar zu definieren.
Schreiben Sie das Bestimmungsland in Großbuchstaben und in deutscher Sprache unter den Bestimmungsort. Das Bestimmungsland schreiben Sie laut DIN 5008 in Deutsch, den Bestimmungsort in Landessprache, damit die Zustellung vor Ort leichter fällt (also statt Neapel NAPOLI). Empfehlenswert ist auch hier die Schreibweise komplett in Großbuchstaben.
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