Geschäftsbrief DIN 5008 – alles richtig machen (Teil 1)

Einen Geschäftsbrief gemäß DIN 5008 korrekt aufzusetzen ist gar nicht so kompliziert. Hier finden Sie die Regelungen alphabetisch sortiert, beginnend mit "A" wie "Abkürzungen". In manchen Fällen bieten die Regelungen der DIN 5008 mehrere Möglichkeiten.

Geschäftsbrief DIN 5008: Abkürzungen
Werden Abkürzungen im vollen Wortlaut gesprochen, erhalten Sie einen Punkt, der ohne Leerzeichen hinter das abgekürzte Wort gesetzt wird:

  • evtl.
  • Mio.
  • Mrd.
  • zzgl.

Bei mehreren abgekürzten Worten hintereinander ist jedes Wort eine Einheit, dazwischen stehen, auch wenn sie abgekürzt sind, Leerzeichen:

  • im Auftrag – i. A.
  • zum Beispiel – z. B.

Ausnahmen:

  • und so weiter – usw.
  • und so fort – usf.

werden wie ein Wort behandelt.

Manche Abkürzungen werden wie ein Wort behandelt und bekommen daher weder Punkte noch Leerschritte:

  • AG
  • HGB
  • DIN
  • Pkw
  • USA

Geschäftsbrief DIN 5008: Absätze
Mit Absätzen wird ein Text besser lesbar. Im Geschäftsbrief nach DIN 5008 werden sie durch eine Leerzeile vom vorhergehenden und nachfolgenden Text abgesetzt. Nur eine Zeilenschaltung am Ende einer Zeile ist für einen Absatz nicht ausreichend. Falsch: Einzüge in der ersten Zeile des Absatzes. Das gehört nicht in einen Geschäftsbrief, sondern ist in Zeitungen und Werbung üblich.

Geschäftsbrief DIN 5008: Abschnitte
Textabschnitte werden im Geschäftsbrief nach DIN 5008 durch eine Abschnittsnummer oder -überschrift gekennzeichnet und mit einer Leerzeile vom vorhergehenden und nachfolgenden Text abgesetzt. Beachten Sie: Hinter einer Abschnittsnummer steht kein Punkt, sondern mindestens zwei Leerzeichen bis zur Abschnittsüberschrift. Ist die Überschrift mehrzeilig, beginnt die zweite in der Fluchtlinie der ersten. Der Text des Abschnitts beginnt bündig unter der Abschnittsnummer.

1.1  Beispiel
Dies ist ein Beispiel für den Beginn eines Textabschnitts in einem Geschäftsbrief nach DIN 5008.

Geschäftsbrief DIN 5008: Absender
Für Vordrucke regelt die DIN 676 die Absenderangabe. Bei Briefbögen ohne Aufdruck gilt:

  • Die Absenderangabe beginnt in der fünften Zeile (bzw. 16,9 mm von der oberen Blattkante).
  • Die Gesamthöhe der Absenderangabe muss so beschaffen sein, dass sie nicht ins Anschriftenfeld gerät.
  • In der Absenderangabe müssen enthalten sein: Name, Straße, Postfach, Postleitzahl, Ort und im internationalen Schriftverkehr das Land.
  • Verwenden Sie keine Leerzeilen in der Absenderangabe und schreiben Sie das Land nicht in Versalien.

Geschäftsbrief DIN 5008: Anführungszeichen
Anführungszeichen kennzeichnen Eigennamen, Zitate und direkte Rede. Sie werden unmittelbar, also ohne Leerzeichen, vor und hinter den Text gesetzt, den Sie kennzeichnen möchten. Sie können im Geschäftsbrief nach DIN 5008 sowohl gerade als auch typografische Anführungszeichen verwenden – nur müssen Sie sich in einem Text für eine der beiden Arten entscheiden und dabei bleiben.

Halbe Anführungszeichen werden verwendet, um innerhalb einer Anführung, beispielsweise in wiedergegebener direkter Rede, zusätzlich etwas in Anführungszeichen zu setzen. Verwenden Sie dafür das Apostroph:
Meine Kollegin sagte: „Die Webseite ‚vnr.de’ enthält viele hilfreiche Artikel.“

Geschäftsbrief DIN 5008: Anlagevermerk
Der Anlagevermerk ist nicht veraltet – in einem Geschäftsbrief nach DIN 5008 muss er weiterhin stehen:

  • Vor dem Vermerk „Anlage“ sollten drei Leerzeilen stehen – schalten Sie vier Leerzeilen, wenn Sie nur handschriftlich unterschreiben.
  • Wiederholen Sie Ihren Namen maschinenschriftlich, müssen Sie eine Leerzeile bis zum Anlagevermerk freilassen. Bis zu vier können Sie freilassen.
  • Das Wort Anlage wird weder unterstrichen, noch steht ein Doppelpunkt dahinter. Hervorheben können Sie es mit Fettdruck.
  • Vor der Liste der Anlagen steht keine Leerzeile.
  • Geht Ihnen auf dem Briefbogen der Platz aus, können Sie den Anlagevermerk rechts neben die Grußformel setzen. Die DIN schreibt hier einen Abstand von 125,7 mm vom linken Rand zum Anlagevermerk vor.

Geschäftsbrief DIN 5008: Anrede
Die DIN 5008 regelt für den Geschäftsbrief nur die formale Gestaltung. Die inhaltliche bleibt Ihnen überlassen. Zur Anrede gilt:

  • Sie wird durch eine Leerzeile vom folgenden Text getrennt.
  • Sie steht immer linksbündig mit zwei Zeilen Abstand von der Betreffzeile.
  • Haben Sie keine Betreffzeile, müssen Sie ohne die DIN 5008 zurechtkommen, denn dafür gibt es keine Vorschrift. Empfehlenswert ist es, zwei Leerzeilen zu lassen nach der letzten Zeile des Informationsblocks, der letzten Zeile der Bezugszeichenzeile und der letzten Zeile (9. Zeile) des Anschriftenfeldes.