Adelstitel – Was 2006 für Graf, Freiherr und Baron gilt

Wie sehr Umgangsregeln dem Wandel unterliegen, zeigt sich besonders in Anschrift und Anrede bei Adelstiteln. Brauchen Sie Adelstitel in einer Anrede oder Anschrift, haben Sie die Wahl zwischen modern und traditionell.

Adelstitel 2006
Im Adressfeld eines Briefes taucht der komplette Adelstitel einer Person auf, auch die Bestandteile, die später in der schriftlichen Anrede entfallen. Das "von" wird in der Regel abgekürzt.

Aber Achtung: Es gibt auch bürgerliche Namen mit "von" – vor allem im norddeutschen Raum. Das "von" wird dann ausgeschrieben.

Adelstitel "zusammenbauen"
Der Name eines Adeligen in der Anschrift lässt sich nach folgendem Muster zusammenbauen:

Die Anschrift bei Adeligen – moderner Aufbau

Herr/Frau Vorname Adelstitel von (i.d.R. abgekürzt) Nachname
Herr
Herr
Frau
Frau
Cornelius Leopold Sophie Charlotte Freiherr Baron
Gräfin Herzogin
v.
v. und zu
v.
v. und zu
Rosenau Klausewitz Großendorff Altenburg

Dieser Aufbau ist nach modernem deutschem Namensrecht korrekt, das den Adelstitel als Namensbestandteil definiert. Halten Sie sich am besten daran.   Adelstitel – Alter Aufbau
Wundern Sie sich aber nicht, wenn Ihnen hin und wieder eine Anschrift begegnet, die anders aussieht: Das traditionelle Namensschema ist nämlich noch nach wie vor möglich – und durchaus verbreitet. Dabei ersetzt der Adelstitel die Bezeichnung "Herr/Frau".

Die traditionelle Anschrift ist folgendermaßen aufgebaut:

Adelstitel Vorname von (i.d.R. abgekürzt) Nachname
Freiherr
Baron
Gräfin
Herzogin
Cornelius Leopold
Sophie
Charlotte
v.
v. und zu
v.
v. und zu
Rosenau Klausewitz Großendorff Altenburg

Die Anrede = die Kunst des Weglassens
Graf, Baron, Freiherr – Adelstitel sind Bestandteil der Anrede. Rechtlich gelten Adelstitel in Deutschland als Teil des Namens. Trotzdem sind sie nicht so einfach zu handhaben wie normale Namen.

Ein paar Besonderheiten haben sich aus früheren Zeiten erhalten: Grafen und Barone spricht man ohne das sonst geläufige "Herr" und "Frau" an. Auch das "von und zu" fällt bei der direkten Anrede weg.

Also schreiben Sie:

  • Sehr geehrter Graf Bismarck
  • Sehr geehrte Gräfin Bismarck
  • Sehr geehrter Baron Eggstayn
  • Sehr geehrte Baronin Eggstayn

Eine Besonderheit gilt dem Titel "Freiherr", "Freifrau" oder "Freiin" (=unverheiratete Tochter eines Freiherrn). Hier fällt in der Anrede der Adelstitel weg, dafür bleibt das "v." bestehen.

Beispiele: Name = Benedict Freiherr v. Thurner
Korrekte Briefanrede: Sehr geehrter Herr v. Thurner