Ein Adelstitel lässt sich relativ problemlos nach einem Schema „zusammenbauen“. Nach dem modernen deutschen Namensrecht ist ein Adelstitel als Namensbestandteil definiert. Daher gilt folgendes:
Aufbau des Adeltitels
Herr / Frau | Vorname | Adelstitel | Von (i.d.R. „v.“) | Nachname |
Herrn | Cornelius | Freiherr | v. | Rosenau |
Herrn | Leopold | Baron | v. und zu | Klausewitz |
Frau | Sophie | Gräfin | v. | Großendorff |
Frau | Charlotte | Herzogin | v. und zu | Altenburg |
Traditioneller Aufbau
Wenn Ihnen eine Anschrift begegnet, die anders aussieht, liegt das daran, dass das traditionelle Namensschema noch weit verbreitet ist. Hier ersetzt der Adelstitel die Bezeichnung „Frau / Herr“:
Adelstitel | Vorname | von (meist „v.“) | Nachname |
Freiherr | Cornelius | v. | Rosenau |
Baron | Leopold | v. und zu | Klausewitz |
Gräfin | Sophie | v. | Großendorff |
Herzogin | Charlotte | v. und zu | Altenburg |
Adelstitel: Die richtige Anrede
Graf, Baron, Freiherr – Adelstitel gehören zur Anrede. Rechtlich gelten sie zwar als Bestandteil des Namens, aber trotzdem sind sie ein wenig komplizierter. Grafen und Barone werden ohne das übliche „Herr“ angesprochen. Bei der direkten Anrede fällt außerdem das „von und zu“ weg.
Sie schreiben also:
- Sehr geehrter Graf Bismarck
- Sehr geehrte Gräfin Bismarck
- Sehr geehrter Baron Eggstayn
- Sehr geehrte Baronin Eggstayn
Achtung: Es gibt eine Besonderheit, und zwar bei „Freiherr“, „Freifrau“ oder „Freiin“ (=unverheiratete Tochter eines Freiherrn). Hier wird in der Anrede der Adelstitel weggelassen, aber das „v.“ bleibt bestehen. Zum Beispiel: Für den Namen „Benedict Freiherr von Thurner“ würde die korrekte Briefanrede „Sehr geehrter Herr v. Thurner“ lauten.
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