Wie Sie Empfänger mit Adelstitel korrekt anschreiben

Der komplette Adelstitel einer Person taucht im Adressfeld eines Briefes auf, auch die Bestandteile, die später in der schriftlichen Rede weggelassen werden. Normalerweise wird das "von" abgekürzt, es sei denn es handelt sich um einen bürgerlichen Namen mit "von" - diese kommen vor allem im norddeutschen Raum vor.

Ein Adelstitel lässt sich relativ problemlos nach einem Schema „zusammenbauen“. Nach dem modernen deutschen Namensrecht ist ein Adelstitel als Namensbestandteil definiert. Daher gilt folgendes:

Aufbau des Adeltitels

Herr / Frau Vorname Adelstitel Von (i.d.R. „v.“) Nachname
Herrn Cornelius Freiherr v. Rosenau
Herrn Leopold Baron v. und zu Klausewitz
Frau Sophie Gräfin v. Großendorff
Frau Charlotte Herzogin v. und zu Altenburg

Traditioneller Aufbau

Wenn Ihnen eine Anschrift begegnet, die anders aussieht, liegt das daran, dass das traditionelle Namensschema noch weit verbreitet ist. Hier ersetzt der Adelstitel die Bezeichnung „Frau / Herr“:

Adelstitel Vorname von (meist „v.“) Nachname
Freiherr Cornelius v. Rosenau
Baron Leopold v. und zu Klausewitz
Gräfin Sophie v. Großendorff
Herzogin Charlotte v. und zu Altenburg

Adelstitel: Die richtige Anrede

Graf, Baron, Freiherr – Adelstitel gehören zur Anrede. Rechtlich gelten sie zwar als Bestandteil des Namens, aber trotzdem sind sie ein wenig komplizierter. Grafen und Barone werden ohne das übliche „Herr“ angesprochen. Bei der direkten Anrede fällt außerdem das „von und zu“ weg.

Sie schreiben also:

  • Sehr geehrter Graf Bismarck
  • Sehr geehrte Gräfin Bismarck
  • Sehr geehrter Baron Eggstayn
  • Sehr geehrte Baronin Eggstayn

Achtung: Es gibt eine Besonderheit, und zwar bei „Freiherr“, „Freifrau“ oder „Freiin“ (=unverheiratete Tochter eines Freiherrn). Hier wird in der Anrede der Adelstitel weggelassen, aber das „v.“ bleibt bestehen. Zum Beispiel: Für den Namen „Benedict Freiherr von Thurner“ würde die korrekte Briefanrede „Sehr geehrter Herr v. Thurner“ lauten.

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