Diese Unterlagen brauchen Sie
Wenn ein Arbeitnehmer seine Krankenkasse wechselt, muss er Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung seiner neuen Krankenkasse vorlegen. Aus dieser geht hervor, ab welchem Zeitpunkt die neue Krankenkasse zuständig ist. Bevor Ihnen die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse nicht vorliegt, sollten Sie noch keinen Kassenwechsel vornehmen. Starten Sie mit den Umstellungen in Ihrer Lohnsoftware erst, wenn Sie die Mitgliedsbescheinigung haben.
Arbeitgeberinformationen der Krankenkassen
Daneben erhalten Sie einige Informationen der neuen Kasse, wenn Ihr Betrieb noch kein Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse besitzt. Dann benötigt die Kasse nämlich einige Angaben von Ihnen. So möchten die Kassen neben allgemeinen Daten, wie beispielsweise Ansprechpartner im Betrieb und dessen Kontaktdaten auch wissen, welche Umlagevariante Sie wählen, wenn Sie am U1-Umlageverfahren teilnehmen.
Ebenso wird die Krankenkasse Ihnen ein SEPA-Formular für den Lastschrifteinzug der Beiträge zukommen lassen. Hier müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie am Lastschrifteinzug der Beiträge teilnehmen wollen. Nehmen Sie am Lastschriftverfahren teil, so sollten keine Säumniszuschläge wegen einer verspäteten Beitragszahlung auf Sie zukommen, da die Kassen pünktlich zum Fälligkeitstag abbuchen.
Krankenkassenwechsel in der Lohnsoftware erfassen
In Ihrer Lohnsoftware müssen Sie die neue Kasse hinterlegen. Sofern die neue Kasse noch nicht im System angelegt ist, müssen Sie diese zunächst auswählen, anschließend dem jeweiligen Mandanten zuordnen und dann letztlich die Zuordnung bei dem jeweiligen Arbeitnehmer vornehmen.
Denken Sie in Ihrer Lohnsoftware auch daran die jeweilige U1-Umlagvariante zu speichern.
Krankenkassenwechsel: Meldungen an alte und neue Kasse
Der Kassenwechsel ist den jeweilig betroffenen Kassen per Sozialversicherungsmeldung mitzuteilen. Die alte Krankenkasse bekommt eine Abmeldung mit dem Abgabegrund "31" und die neue Kasse eine Anmeldung mit Grund "11".
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer wechselt zum 1.1.2016 seine Krankenkasse.
Sie erstellen eine Abmeldung zum 31.12.2015 (Grund "31") an die alte Kasse und eine Anmeldung zum 1.1.2016 (Grund "11") an die neue Kasse.
Eine Jahresmeldung für das Jahr 2015 ist in diesem Fall übrigens nicht zu erstellen.