Recht zur Kündigung der Krankenkasse infolge von Zusatzbeiträgen

Die gesetzlichen Krankenkassen werden im Jahr 2010 voraussichtlich mit einem Defizit von rund vier Milliarden Euro zu kämpfen haben. Daher haben vor allem größere Krankenkassen bereits für Februar 2010 angekündigt, Zusatzbeiträge zu erheben. Die Folge: Kündigung der Krankenkasse zahlreicher Versicherter. 

Außerordentliches Kündigungsrecht bei Zusatzbeiträgen
Versicherte, deren Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt, haben für diesen Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht und können zu einer beliebigen anderen Krankenkasse wechseln.

Durch einen entsprechenden Wechsel zu anderen Krankenkassen, die keine oder geringere Zusatzbeiträge erheben, können gesetzlich Krankenversicherte mehrere hundert Euro im Jahr sparen.

Wie hoch sind die Zusatzbeiträge der Krankenkassen?
Die Krankenkassen haben grundsätzlich die Möglichkeit, Zusatzbeiträge ohne Einkommensprüfung in Höhe von pauschal 8,00 Euro pro Monat zu erheben.

Darüber hinaus können die gesetzlichen Krankenkassen jährlich bis zu ein Prozent des Bruttoeinkommens als Zusatzbeitrag von ihren Versicherten verlangen. Für gesetzlich Krankenversicherte, die mindestens einen Bruttoverdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (45.000 Euro) haben, beideutet dies, dass sie mit Zusatzbeiträgen in Höhe von 450,00 Euro pro Jahr belastet werden können.

Beabsichtigt ein gesetzlich Krankenversicherter, aufgrund von Zusatzbeiträgen seine Krankenkasse zu wechseln, so sollte er natürlich nicht nur auf den Krankenkassenbeitrag, sondern auch auf den Leistungsumfang seiner Kasse achten. Allerdings unterscheiden sich die einzelnen Krankenkassen beim gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang eher unwesentlich.

Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse
Ein Kassenwechsel ist grundsätzlich nur mit einem geringen Aufwand verbunden. Nachdem der Versicherte seinem bisherigen Anbieter gekündigt hat, erhält er eine Bescheinigung, die er zusammen mit einer Beitrittserklärung bei der neuen Krankenkasse vorlegt. Seinem Arbeitgeber legt er eine neue Mitgliedsbescheinigung vor. Das war es auch schon!

Kündigung bei der alten Krankenkasse
Will man den Zusatzbeiträgen seiner alten Krankenkasse möglichst schnell entgehen, so bietet sich eine Kündigung noch im Monat der bekannt gegebenen Beitragserhöhung an.

Die Kündigung einer Krankenversicherung muss immer schriftlich erfolgen. Allerdings kann der Versicherte auf umfangreiche Schreiben verzichten. Eine Mitteilung, "dass die Versicherung hiermit zum nächstmöglichen Termin gekündigt wird", reicht vollkommen aus. Aus Beweisgründen ist es zu empfehlen, die Kündigung zum Beispiel als Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Die Kündigung wird zum Monatsende des übernächsten Monats wirksam. Wer seine Kündigung bis zum Ende Februar 2010 bei der Krankenkasse abgibt, kann sich bereits zum 1. Mai 2010 bei einer anderen Kasse versichern.

Wenn andere Krankenkassen mit den Zusatzbeiträgen nachziehen
Es lässt sich natürlich nicht ausschließen, dass in den nächsten Monaten weitere Kassen Zusatzbeiträge ankündigen werden. Dennoch sollte man sich von dieser Möglichkeit nicht abschrecken lassen. Schließlich hat man dann aufgrund angekündigter Zusatzbeiträge der neuen Krankenkasse auch wieder ein außerordentliches Kündigungsrecht.