Krankenkasse wechseln: So einfach geht das

Aufgrund des einheitlichen Beitragssatzes unterscheiden sich gesetzliche Krankenkassen zwar kaum im Preis, trotzdem kann sich ein Wechsel lohnen. So übernehmen manche Kassen die Kosten für alternative Heilmethoden zu 100 Prozent, andere leisten eine geringe Zuzahlung, dritte erstatten überhaupt nichts. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, wenn Sie die Krankenkasse wechseln.

Sind Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden oder müssen Sie diverse Leistungen aus eigener Tasche zahlen? Sind Ihnen alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Naturheilverfahren und Akupunktur wichtig? Im Internet finden Sie Vergleichsrechner, die Ihnen aufzeigen, welche Leistungen die diversen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. Ein hervoragendes Beispiel ist das Krankenkassen-Ranking von stern.de.

So können Sie die gesetzliche Krankenkasse wechseln

In der Regel können Sie Ihre Krankenkasse jederzeit verlassen, wenn Sie seit mindestens 18 Monaten Mitglied dieser Kasse sind. Dazu müssen Sie zwei Kalendermonate vor dem Termin kündigen, zu dem Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten. Wenn Sie beispielsweise ab dem 1. April Mitglied in einer neuen Krankenkasse werden möchten, muss die Kündigung bei Ihrer alten Kasse bis zum 31. Januar eingehen. Falls Sie allerdings einen Wahltarif haben, sind Sie je nach Tarif ein bis drei Jahre an Ihre Krankenkasse gebunden.

Erhebt Ihre Kasse plötzlich einen Zusatzbeitrag, können Sie mit einer zweimonatigen Frist kündigen, auch wenn Sie erst seit wenigen Monaten Mitglied sind.

Muster eines Kündigungsschreibens finden Sie beispielsweise auf www.krankenkasse.de. Sie erhalten auf Wunsch jedoch auch ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben von Ihrer neuen Kasse, das Sie nur noch unterschreiben und bei Ihrer alten Kasse abgeben müssen. Haben Sie keine Zeit, es persönlich abzugeben, schicken Sie es per Einschreiben. 

Diese Dokumente benötigen Sie, wenn Sie die Krankenkasse wechseln

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft in einer neuen Krankenkasse beantragen, sollten Sie zum Termin folgende Dokumente mitbringen:

  • bisherige Krankenversicherungskarte
  • Sozialversicherungsnummer
  • bei Familienversicherung: Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Kinder (falls Sie einen Doppelnamen oder einen anderen Namen wie Ihr Kind/Ihre Kinder haben)
  • Immatrikulationsbescheinigung (falls Ihr Kind/Ihre Kinder studieren)
  • Bankverbindung
  • KSK-Bescheinigung (falls Sie Mitglied in der Künstlersozialkasse sind). Die neue Krankenkasse teilt der KSK den Wechsel automatisch mit.

Sobald der Krankenkasse die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Kasse vorliegt, erhalten Sie eine Mitgliedsbestätigung.

Vergessen Sie nicht, Ihrem Arbeitgeber den Krankenkassenwechsel mitzuteilen.