Einige Krankenkassen erheben nun einen Zusatzbeitrag. Sofern Sie diese Zusatzbeiträge nicht aufbringen wollen, besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Mitglieder dieser Kasse. Wie Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen, lesen Sie im Folgenden.
Zusatzbeitrag bedingt Sonderkündigungsrecht
Hat Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhoben, so haben Sie ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht. Die Frist beginnt mit Inkrafttreten der Erhebung des Zusatzbeitrages. Innerhalb dieser Frist muss der Kasse das Kündigungsschreiben vorliegen.
Beispiel zur Frist beim Sonderkündigungsrecht
Beitragserhöhung zum 1.2.2010
Kündigungsfrist vom 1.2.2010 bis 31.3.2010
Eingang des Kündigungsschreibens bei der Kasse bis spätestens 31.3.2010
Mit der Ausübung des Sonderkündigungsrechts endet auch die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Allerdings ist hierbei wieder der Eingang der Kündigung zu beachten. Es gilt je eher die Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen ist, desto eher endet die Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der Kündigung bei der Krankenkasse.
Beispiel zum Ende der Mitgliedschaft
Kündigungseingang bei der Kasse bis spätestens 28.2.2010
Mitgliedschaft endet zum 30.4.2010
Kündigungseingang bei der Kasse bis spätestens 31.3.2010
Mitgliedschaft endet zum 31.5.2010
Nachweis der neuen Krankenkasse vorlegen
Bevor die Mitgliedschaft in der alten Kasse endet, muss aber noch eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorgelegt werden. Dieses hat bis spätestens zum Ende der Mitgliedschaft zu geschehen.
Übrigens: Die Mitgliedsbescheinigung erhalten Sie bei der neuen Krankenkasse.