Aufgaben in der Lohnabrechnung bei Kassenfusion

Die Krankenkassenlandschaft in Deutschland wird zunehmend lichter. Nachdem zum Jahresbeginn der Gesundheitsfonds eingeführt worden ist, streben immer mehr Kassen eine Fusion an. Immer wieder taucht dabei auch die Frage nach den Meldungen zur Sozialversicherung bei einer Kassenfusion auf und welche Punkte in der Lohnabrechnung bei einer Kassenfusion zu beachten sind.

Kassenfusion kein Meldegrund
Zunächst ist einmal festzustellen, dass eine Kassenfusion kein meldepflichtiger Tatbestand ist. Daher sind bei einer Kassenfusion auch keine Meldungen zur Sozialversicherung zu erstellen. Allerdings sind in der Entgeltabrechnung, insbesondere in der Lohnsoftware einige Anpassungen vorzunehmen.

So entsteht bei einer Kassenfusion stets eine neue Kasse oder eine Kasse geht in einer anderen Krankenkasse auf. In der Regel geht eine kleinere Kasse in einer größeren Kasse bei einer Kassenfusion auf. Als Beispiel für diese Variante kann hier die Kassenfusion der Techniker Krankenkasse mit der IKK-Direkt dienen. Die „kleinere“ IKK-Direkt ist mit der „größeren“ Techniker Krankenkasse (TK) fusioniert zur Techniker Krankenkasse (TK).

Kassenfusion und die Lohnabrechnung
Auch wenn bei einer Kassenfusion keine Meldungen zur Sozialversicherung zu erstellen sind, so sind in der Entgeltabrechnung doch einige Anpassungen vorzunehmen. So sind die Arbeitnehmer, die bei der "alten Kasse“ (hier IKK-Direkt) versichert waren, ab dem Tag der Kassenfusion (hier 1. Januar 2009) auf die "neue Kasse“ in Ihrer Lohnsoftware zu schlüsseln.

Dies bedeutet für Sie in Ihrem Lohnprogramm die Umstellung vor der ersten Abrechnung der Kassenfusion durchzuführen. Die Lohnprogramme rechnen dann die Arbeitnehmer mit der neuen Kasse ab. 

Die erste Abrechnung nach einer Kassenfusion sollten Sie sich genau ansehen, denn bei Umstellungen in der Lohnsoftware passiert leicht einmal der ein oder andere kleine Fehler, der zu einem späteren Zeitpunkt zu unnötigen und aufwendigen Korrekturen führen kann. Deshalb sollten Sie bei einer Kassenfusion folgende Punkte in der ersten Abrechnung danach besonders beachten:

  • Prüfung der Beitragsabrechnungsliste der neuen Kasse
  • Prüfung der Beitragsabrechnungsliste der alten Kasse, hier sollten keine Abrechnungen für den aktuellen Abrechnungsmonat mehr aufgeführt sein
  • Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer: Stimmt die Krankenkasse?
  • Prüfung des Beitragsnachweises zur neuen Kasse

Übrigens: Die nächste große Kassenfusion ist bereits angekündigt, zum 1. Oktober 2009 fusionieren die Taunus BKK und die BKK Gesundheit zur BKK Gesundheit. Diese ist nach der Kassenfusion die größte Betriebskrankenkasse Deutschlands mit rund 1,2 Millionen Versicherten.