Wie Sie den Freibetrag bei der Übertragung der GmbH-Anteile optimal ausschöpfen

Wer zusammen mit seinen Geschwistern ein Unternehmen oder wesentliche GmbH-Anteile erbt, kann von den anteiligen Freibeträgen profitieren, die seine Miterben nicht ausgeschöpft haben. Das folgt aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 15.12.2004, Az: II R 75/01).
Generell gilt: Erben, die ein Unternehmen oder wesentliche GmbH-Anteile erben, steht ein Freibetrag für Betriebsvermögen von 225.000 Euro zu. Vom Wert des Erbes, der darüber hinausgeht, müssen 65 % versteuert werden.Gibt es mehrere Erben, steht der Freibetrag allen zu gleichen Teilen zu. Es sei denn, das Testament sieht eine andere Regelung vor. Dadurch kann es passieren, dass einzelne Erben ihren anteiligen Freibetrag nicht ausschöpfen können, weil ihre Erbanteile geringer sind als der ihnen zustehende Freibetrag. In diesem Fall werden die "nicht verbrauchten" Teile des Freibetrags unter den Erben verteilt, die noch Betriebsvermögen versteuern müssten. Auf diese werden die nicht verbrauchten Teile des Freibetrags wiederum zu gleichen Teilen aufgeteilt.Beispiel: 3 Geschwister erben alle GmbH-Anteile. Kind A und B erhalten je 10 % im Wert von je 25.000 Euro. Kind C erhält 80 % im Wert von 200.000 Euro. Wie die Freibeträge verteilt werden, ist nicht geregelt. Nach dem BFH Urteil erhalten alle den gleichen Anteil am Freibetrag – jeweils 75.000 Euro. Die nicht genutzten Freibeträge für die GmbH-Anteile von A und B (zusammen 100.000 Euro) werden C zugeschlagen. C kann dadurch insgesamt einen Freibetrag von 175.000 nutzen.