Nach einer Mitteilung der OFD Koblenz müssen Arbeitnehmer, die einen Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2012 in Anspruch nehmen wollen, diesen Freibetrag neu beantragen.
Lohnsteuer-Freibetrag 2012 beantragen
Um die Vorteile des Lohnsteuer-Freibetrags auch im Jahr 2012 nutzen zu können, müssen Sie den Freibetrag gänzlich neu beantragen. Hierzu stellen Sie lediglich bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt einen entsprechenden Antrag. Die erforderlichen Antragsvordrucke für den Lohnsteuer-Freibetrag 2012 bekommen Sie bei den Finanzämtern und den Gemeinden. Ferner steht der Antrag für den Lohnsteuer-Freibetrag 2012 im Internet zum Download zur Verfügung.
Wann Sie einen Lohnsteuer-Freibetrag beantragen sollten
Durch einen Antrag auf Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2012 können Sie die monatliche Steuerlast deutlich reduzieren. Ein entsprechender Antrag ist für alle von Vorteil, die z. B.
- hohe Werbungskosten haben,
- außergewöhnliche Belastungen, Kinderbetreuungskosten oder Sonderausgaben geltend machen können oder
- zum Beispiel Unterhaltszahlungen leisten müssen.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Je früher Sie den Antrag auf Lohnsteuer-Freibetrag 2012 stellen, um so eher profitieren Sie von möglichen Steuervorteilen. Spätestens ist der Antrag bis zum 30.11. des betreffenden
Kalenderjahres zu stellen. Den Antrag für den Lohnsteuer-Freibetrag 2012
müssen Sie daher bis zum 30.11.2012 gestellt haben.
Der Lohnsteuer-Freibetrag 2012 muss generell neu beantragt werden
Den Lohnsteuer-Freibetrag 2012 müssen Sie auch dann neu beantragen,
wenn für das Jahr 2011 bereits ein Freibetrag bestanden hat. Dies liegt
daran, dass es die papiergebundene Lohnsteuerkarte nicht mehr gibt.