Können Sie Business-Kleidung von der Steuer absetzen?

Diese Frage haben sich bestimmt schon viele Menschen gestellt, doch Business-Kleidung von der Steuer abzusetzen ist leider nicht möglich. Dies hat der Bundesfinanzhof im November 2013 entschieden. Lesen Sie daher hier mehr dazu.

Typische Arbeitskleidung, die auch von der Steuer absetzbar ist, ist beispielsweise die Robe eines Richters oder der Kittel vom Pflegepersonal. Aber zählt Business-Kleidung
auch als Arbeitskleidung und können Sie sie damit von der Steuer absetzen?

Business-Kleidung ist keine reine Arbeitskleidung

Hierbei stellte der Bundesfinanzhof fest, dass Businesskleidung im eigentlichen Sinn keine Berufsbekleidung sei und deshalb nicht von der Steuer abgesetzt werden kann. Denn hier kann die Kleidung auch im privaten Bereich getragen werden, allerdings gibt es eine Ausnahme. Von der Steuer absetzen geht nur bei schwarzen Anzügen, die bei Mitarbeitern von Beerdigungsinstituten getragen werden müssen.

Auch das Argument, das eine Aufteilung zwischen Arbeits- und Freizeit möglich wäre, wurde vom BFH nicht anerkannt.

Business-Kleidung ist bürgerliche Kleidung

Da der BFH in der Business-Kleidung keine Arbeitskleidung sieht, kann diese nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Unter bürgerlicher Kleidung werden Blusen, Röcke, Kostüme und auch die Schuhe für eine Managerin zusammengefasst. Somit handelt es sich nicht um reine Berufsbekleidung wie zum Beispiel bei einem Monteur.

Diese Kleidung kann sowohl auf der Arbeit wie auch in der Freizeit getragen werden, auch wenn eine Aufteilung durch die Arbeitszeit möglich wäre. Auch wenn diese Kleidung mehr kostet und notwendig ist, sie von der Steuer abzusetzen als Werbungskosten ist allerdings ausgeschlossen. 

Keine vertragliche Verpflichtung

In der Regel wird Business-Kleidung vertraglich nicht vorgeschrieben, sondern wird als selbstverständlich angesehen. Nur wo vertraglich eine Berufsbekleidung festgelegt ist, kann auch von solch einer gesprochen werden. Somit fällt die Business-Kleidung nicht unter diese Regelung, auch wenn es ganz normal ist so gekleidet im Büro zu erscheinen. 

Von der Steuer absetzen geht daher nicht, da es sich leider nur um normale Kleidung handelt. Doch eine Möglichkeit gibt es, das bürgerliche Kleidung von der Steuer abgesetzt werden kann. Wenn während der Arbeitszeit ein Kleidungsstück beschädigt oder beschmutzt wird, können die Kosten für die Reinigung oder den Kauf eines Ersatzes von der Steuer abgesetzt werden.

Beschädigte Kleidung von der Steuer absetzen

Hierbei handelt es sich nicht direkt um eine Neuanschaffung, sondern es wird Ersatz besorgt. Daher kann dies auch von der Steuer abgesetzt werden. Nur die Neuanschaffungen sind ausgeschlossen. Vor allem ist die Beschädigung nachweislich bei der Arbeit geschehen und somit wurde dann keine private Kleidung beschmutzt.

Zwar tragen viele die Business-Kleidung nur auf der Arbeit, aber von der Steuer absetzen geht trotzdem nicht. Denn in der Regel kann diese Kleidung auch bei bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel einer Hochzeit getragen werden. Also muss die Business-Kleidung weiterhin vom Arbeitnehmer bezahlt werden.