Arbeitskleidung gibt es in verschiedenen Varianten. Manchmal kann man schon ganz normale Bürokluft dazu zählen. So erscheinen männliche Bank-Azubis selbstverständlich in Hemd und Krawatte im Ausbildungsbetrieb. Aber auch im Handwerk ist Berufsbekleidung angesagt: So ist der Schornsteinfeger in Schwarz und der Bäcker in der Regel in Weiß tätig.
Oder die Arbeitskleidung wird durch Arbeitsschutz- oder Hygienevorschriften vorgeschrieben. Dann kann es sich bei der Kleidung beispielsweise um Handschuhe oder Schutzhelme handeln. Wer aber bezahlt die Arbeitskleidung der Azubis?
Zur Beantwortung dieser Frage müssen die Arten der Arbeitskleidung unterschieden werden.
- Arbeitskleidung im weiteren Sinne zahlt der Azubi selbst: Hierzu zählt die Kleidung, die der Azubi freiwillig trägt. Auch die Bürokluft gehört dazu. Gleiches gilt normalerweise für Schürzen und Kittel. Ausnahmen davon können allerdings per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt werden.
- Berufskleidung zahlt auch der Azubi selbst: Auch der Schornsteinfeger und der Konditor muss für seine Arbeitskleidung (Berufskleidung) selbst aufkommen. Das gilt zumindest dann, wenn der Unternehmensbezug (z.B. durch ein aufgenähtes Logo) nicht deutlich wird. Zudem können auch hier Tarifvertrag oder Tarifvereinbarung eine andere Regelung vorschreiben.
- Dienstkleidung zahlen Sie als Ausbildungsbetrieb: Steht Ihr Unternehmen bei der Arbeitskleidung im Mittelpunkt (Dienstkleidung), dann müssen Sie als Betrieb die Kosten dafür tragen. Schließlich dient die Arbeitskleidung dem einheitlichen Erscheinungsbild bzw. der Werbung – wie beispielsweise in einem Fastfood-Restaurant üblich. Nur im Ausnahmefall dürfen Sie Ihren Azubi an den Kosten beteiligen, z.B. dann, wenn die Arbeitskleidung auch in der Freizeit sinnvoll getragen werden kann.
- Schutzkleidung zahlen natürlich auch Sie: Muss Ihr Azubi Schutzkleidung oder Kleidungsstücke aus Hygienegründen tragen, dann sind ebenfalls Sie in der Pflicht. Diese Art von Arbeitskleidung geht finanziell voll zu Ihren Lasten. Das gilt für Azubis wie auch für “normale“ Arbeitnehmer.