Wie bereits festgehalten wurde, ist die erste Grundvoraussetzung dafür, dass Kleidung als absetzbare Arbeitskleidung anerkannt wird, dass sie zwingend für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt wird. Die zweite Voraussetzung ist, dass die Kleidung an sich ausschließlich zur Berufsausübung geeignet ist.
Welche Kleidung fällt in die Rubrik Arbeitskleidung?
Demzufolge darf sogenannte Business-Kleidung, also Krawatten, Hemden und Sakkos mit passenden Hosen für Herren und die entsprechende Damenbekleidung nicht von der Steuer abgesetzt werden, da die besagten Kleidungsstücke unter Umständen auch zu berufsunabhängigen Anlässen in der Freizeit getragen werden können.
Blaumänner, Arbeitsschuhe und dergleichen mehr dürfen hingegen von der Steuer abgesetzt werden, wenngleich sie theoretisch auch in der Freizeit beim Heimwerken getragen werden könnten. Wichtig ist dabei allerdings, dass die Arbeitskleidung nicht vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.
Wer darf Kleidung von der Steuer absetzen?
An sich dürfen alle Berufstätigen, ob nun Arbeitnehmer, Selbstständige und steuerpflichtige Freiberufler sowie Lehrlinge ihre Berufsbekleidung steuerlich geltend machen. Darüber hinaus können selbstverständlich auch Arbeitgeber Arbeitskleidung im Allgemeinen und spezielle Schutzkleidung im Besonderen, die sie ihren Angestellten unentgeltlich zur Verfügung stellen, von der Steuer absetzen.
Wobei dabei anzumerken ist, dass es in der Art der steuerlichen Geltendmachung je nach Umstand gravierende Unterschiede gibt. So kann es zum Beispiel sein, dass die vom Arbeitgeber bereitgestellte Kleidung gänzlich von der reinen Umsatzsteuer befreit ist.
Ebenso kann es aber auch sein, dass der Arbeitnehmer die bereitgestellte Kleidung als geldwerten Vorteil bei seiner Lohnsteuererklärung angeben muss. Folglich sollten Sie sich im Zweifelsfall stets von einem versierten Experten dahin gehend beraten lassen.
Dürfen auch Profisportler ihre Kleidung von der Steuer absetzen?
Wenn Sportler ihren Sport beruflich ausüben, dürfen sie selbstverständlich auch ihre Sportbekleidung von der Steuer absetzen. Das Problem dabei ist, dass ein Großteil der gängigen Sportbekleidung als legere Freizeitbekleidung eingestuft werden könnte. Aus diesem Grund sollten Sportler die sportbedingte Notwendigkeit ihrer Kleidung nach Möglichkeit dokumentieren, um so etwaige Komplikationen vonseiten des zuständigen Finanzamtes von vornherein zu vermeiden.
Auch Reinigung ist steuerlich absetzbar
Abschließend ist noch anzumerken, dass Sie in der Regel nicht bloß die Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für die Reinigung und Instanthaltung Ihrer Kleidung von der Steuer absetzen dürfen.