Arbeitskleidung wird immer nur dann vorgeschrieben, wenn es nicht möglich ist, eventuelle Gefahrenquellen für die Mitarbeiter durch technische oder bauliche Maßnahmen gering zu halten.
In diesen Fällen schreibt der Gesetzgeber das Tragen von Arbeitskleidung vor, die an die jeweiligen Gefahrenstufen angepasst ist. Helme, Stahlkappenschuhe, Handschuhe etc. sollen den Arbeiter vor herabstürzenden Teilen oder Splittern schützen. Nur wenn die Kleidung nicht an die jeweiligen Gefahren angepasst wäre oder diese nicht akut abmildern würde, wäre die Arbeitskleidung nicht sinnvoll.
Für Arbeitgeber gilt, dass sie sich gut über die vorgeschriebene Arbeitskleidung informieren und diese dann den betroffenen Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung stellen sollten. Außerdem müssen sie ihre Angestellten anweisen, die Arbeitskleidung zu tragen und dies kontrollieren und dokumentieren. Nur wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nachkommt, werden seine Bemühungen vom Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft als effizient angesehen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann es zu empfindlichen Bußgeldern kommen. Unter Umständen kann sich ein Arbeitgeber wegen grober Fahrlässigkeit strafbar machen, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten werden.
Zudem sollte jedem Arbeitgeber klar sein, dass das Tragen von Arbeitskleidung zum Erhalt der Arbeitskräfte enorm beiträgt. Das Tragen von Arbeitskleidung sollte also nicht nur für jeden Arbeitnehmer, sondern auch für die Arbeitgeber eine Selbstverständlichkeit sein.