von Michael Konetzny, veröffentlicht in Controlling
Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung: Aktive latente Steuern (Teil 4)
Ob eine aktive latente Steuer zu bilanzieren ist, hängt insbesondere davon ab, welcher der folgenden Konstellationen vorliegt:
Ein typisches Beispiel für den Ansatz aktiver latenter Steuern ist eine in der IFRS-Bilanz höher angesetzte Pensionsrückstellung, als es in der Steuerbilanz erlaubt ist.
Aktive latente Steuern dürfen im IFRS-Abschluss nur in dem Umfang gebildet werden, in dem künftige steuerpflichtige Gewinne mit den aktiven Steuern verrechnet werden können. Dies ist erforderlich, weil der Betrag aktiver latenter Steuern nur gegen künftige Steuerzahlungen verrechnet werden kann und keine direkte und durchsetzbare Forderung gegenüber dem Finanzamt besteht.
Verrechnung latenter Steuern mit wahrscheinlichen Gewinnen
IFRS geht von der Wahrscheinlichkeit künftiger steuerpflichtiger Gewinne aus, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Beachten Sie: Entgegen der Ansatzpflicht aktiver latenter Steuern nach IFRS besteht im HGB-Abschluss lediglich ein Ansatzwahlrecht. Auch nach der Verabschiedung des BilMoG bleibt es anstelle der im Regierungsentwurf zum BilMoG vorgeschlagenen Aktivierungspflicht bei einem Aktivierungswahlrecht.
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