Hierzu sollten Sie bei der Abfrage der E-Mail-Adresse immer eine sogenannte Werbeerlaubnis abfragen. Nur wenn Ihnen diese vorliegt, dürfen Sie dem Empfänger E-Mail-Werbung zuschicken.
Die meisten Versender realisieren dies über das "Double-opt-in" oder "Confirmed-opt-in"-Verfahren.
Prüfen Sie bei gemieteten Adressbeständen deshalb immer kritisch, wie diese Adressen gewonnen wurden und ob dem Adressvermieter die entsprechende Erklärung vorliegt.
Bauen Sie außerdem in jedes Ihrer E-Mailings ein Gütesiegel ein. Signalisieren Sie mit Ihrem “unsuscribe”, dass Sie dem Empfänger entgegen kommen. Dass Sie auf Wunsch seine E-Mail – Adresse sofort aus Ihrem Verteiler streichen.
Verbinden Sie dieses unsuscribe mit einer kurzen Vertrauens-Erklärung. Damit stärken Sie die Beziehung zu jedem @-Empfänger, egal ob Kunde oder Interessent.
Zwei Plätze bieten sich bestens für dieses Siegel an:
- Sie setzen es an den Top Ihrer E-Mailings:
Dadurch sieht der Empfänger gleich beim Öffnen diese Erklärung. Nachteil: Nach Ihrer zugkräftigen Headline im Subject bricht die Spannung sofort ein. - Sie nehmen es als PS:
Mit dem unsuscribe am Ende Ihrer Texte verleihen Sie Ihren E-Mailings mehr PS! Sie werten damit Ihre Botschaft auf.
Mit diesem Gütesiegel sichern Sie sich die Zuneigung Ihrer Zielpersonen. Durch diese Abbestellmöglichkeit binden Sie Ihre Adressaten noch besser an sich. So wird aus einem scheinbaren Minus ein dickes Plus!