Aufhebungsvertrag in der Ausbildung

Ein Aufhebungsvertrag kann eine saubere Lösung sein. Das gilt für eine Ausbildung ebenso wie für ein normales Arbeitsverhältnis. Allerdings birgt dieser auch Risiken. Welche das sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Ein Aufhebungsvertrag kommt immer dann in Betracht, wenn sich beide Seiten darüber einig sind, dass der Ausbildungsvertrag aufgelöst werden soll. Das kann beispielsweise in folgenden Fällen zutreffen.

Dann macht ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung Sinn: 

  • Beide Seiten merken, dass sie einfach nicht zusammenpassen. Der Auszubildende fühlt sich unwohl und jedermann merkt das. Es ist sein Wunsch, die Ausbildung zu beenden. Da auch der Betrieb keine Zukunftsperspektiven sieht, fällt es ihm nicht schwer, dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. 
  • Der Azubi ist dem Beruf einfach nicht gewachsen. Möglicherweise zeigt sich das bereits in der Probezeit der Ausbildung. Allerdings entscheidet man sich gemeinsam für einen Aufhebungsvertrag und gegen eine Kündigung, da dieser für beide Seiten bessere Außenwirkungen hat. 
  • Der Auszubildende hat aus seiner Sicht ein besseres Angebot und möchte deshalb ohne Kündigungsfrist wechseln. Er bittet sein Ausbildungsunternehmen daher um kurzfristige Freigabe. Man einigt sich schließlich auf einen Aufhebungsvertrag. 

Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: Keinen Druck ausüben 
Allerdings ist ein Aufhebungsvertrag tatsächlich nur dann möglich, wenn beide Parteien mit allen darin verfassten Abmachungen einverstanden sind. Der Ausbildungsbetrieb darf keineswegs Druck auf den Azubi ausüben. Äußerungen wie "Unterschreib, sonst kündigen wir" sind nicht nur unmoralisch. Sie machen einen Aufhebungsvertrag auch anfechtbar. Der Azubi kann der Beendigung seiner Ausbildung durch einen so zustande gekommenen Vertrag ohne Weiteres etwas entgegensetzen. 

Auf der anderen Seite muss der Azubi wissen: Unterschreibt er einen rechtmäßig zustande gekommenen Aufhebungsvertrag, gibt es kein zurück mehr. Der Betriebsrat kann dann nichts gegen die Auflösung der Ausbildung ausrichten. Und auch eine Kündigungsschutzklage ist nicht mehr möglich. Der Azubi gibt also auch Arbeitnehmerrechte aus der Hand und sollte sich deshalb seiner Entscheidung sicher sein.