Diese Ausbildungsvergütung ist angemessen

Frage an die Redaktion: Wir werden ab September erstmals ausbilden, voraussichtlich in den Berufen "Bürokaufmann" und "Fachinformatiker". Bei der Ausbildungsvergütung haben wir keine tariflichen Vorgaben zu beachten. Welche Höhe der Ausbildungsvergütung halten Sie für angemessen?
Antwort: Diese Ausbildungsvergütung ist angemessen
Sie können bei der Ermittlung der Ausbildungsvergütung eine Empfehlung Ihrer Kammer einholen. Damit gehen Sie sicher, dass auch regionale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Allerdings ist das "Votum" der Kammer für Sie nicht verbindlich.
Aber Vorsicht: Bleiben Sie bei Ihrer gezahlten Ausbildungsvergütung mehr als 20% unter der Empfehlung Ihrer Kammer (Bundesarbeitsgericht von 04.10.1992), nähren Sie den Verdacht, dass die Entlohnung nicht mehr angemessen ist.
Und nach § 17 (1) Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen Sie eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen, die sich auch am Lebensalter des Auszubildenden orientiert und mindestens einmal im Jahr erhöht wird.

Tabelle zu Ihrer Orientierung

So viel verdienten angehende Bürokaufleute und Fachinformatiker im Jahr 2005 durchschnittlich nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung:
Lehrjahr
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
3. Lehrjahr
Bundesländer
Alte
Neue
Alte
Neue
Alte
Neue
Bürokaufmann
(Handwerk)
476 €
381 €
557 €
447 €
655 €
538 €
Bürokaufmann
(Industrie und Handel)
637 €
563 €
696 €
622 €
763 €
697 €
Fachinformatiker
669 €
592 €
720 €
645 €
782 €
707 €
Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihre Auszubildenden einverstanden sind, können Sie keine Ausbildungsvergütung vereinbaren, die von einer "angemessenen" nach unten abweicht. Dagegen spricht der Unabdingbarkeitsparagraph (§ 25) des Berufsbildungsgesetzes, in dem es sinngemäß heißt: Sie dürfen keine Vorschrift zum Nachteil des Auszubildenden verändern.