Folgende Grundregeln sollten Sie berücksichtigen:
- Die Aufnahme in Ihren Verein darf nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfolgen. Diese Zustimmung ist sowohl als vorherige Einwilligung, als auch als nachträgliche Genehmigung möglich.
- Die Haftung für den Mitgliedsbeitrag liegt bei den Eltern: Sie können in Ihrer Vereinssatzung die Aufnahme Minderjähriger davon abhängig machen, dass der gesetzliche Vertreter für die Mitgliedsbeiträge des jungen Mitgliedes haftet.
- Stimmrecht der Minderjährigen: Vereinsmitglieder zwischen 7 und 18 Jahren sind sogenannte "beschränkt geschäftsfähige" Mitglieder. Sie können grundsätzlich an der Stimmabgabe bei Beschlüssen mitwirken. Die praktische Bedeutung dieses Stimmrechts hängt von den in Ihrer Satzung getroffenen Regelungen ab. Sorgen Sie dafür, dass diese Frage eindeutig geregelt ist, weil sonst die Gefahr von Rechtsunsicherheit besteht
- Minderjährige als Vorstandsmitglieder: Minderjährige können grundsätzlich ein Vorstandsamt ausüben. Wegen der damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen ist allerdings auch hier die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Grundsätzlich sollten Sie in Ihrer Satzung festlegen, wer Vorstandsmitglied werden kann. Ein bestimmtes Mindestalter sollte hier ein Kriterium sein.