Mitglied im Verband – ein Muss für Vereine mit Aktivitäten im Sport

Mitglied in einem Verband sein ist von großer Wichtigkeit für Vereine, die Sport im Wettkampf oder freizeitlich für die Allgemeinheit anbieten. Wenn Sie einen reinen Sportverein führen, sollten Sie den Fach- und allgemeinen Sportverbänden angeschlossen sein. Die organisatorischen und rechtlichen Vorteile sind erheblich.

Besonders wichtig und die Voraussetzung  für weitere organisierte Aktivitäten, ist die Mitgliedschaft für Ihre Gruppierung in Verbänden mit organisatorischem Charakter. In diesen werden Verein und Mitglieder informativ, rechtlich und versicherungstechnisch geführt und beraten.Beteiligen sich Vereine wie der Ihrige am Wettkampfsport, können Ihre verschiedenen Sportgruppen nicht ohne die Zugehörigkeit zu einem Fachverband an leistungsorientierten Vergleichen teilnehmen.

Ihre Mannschaften und Einzelsportler werden dort für eine Chancengleichheit, nach dem Leistungsstand kategorisiert und organisatorisch betreut. Ihr Fachpersonal wird geschult und weitergebildet. Auch Ihre Freizeitsportler sollten Fachverbänden angeschlossen sein. Die gesundheitsorientierte Betreuung hilft Fehlbelastungen und Risiken aus Unkenntnis zu vermeiden.

Welche allgemeinen und fachbezogenen Sportverbände gibt es?

  1. Deutscher Olympischer Sportbund
  2. Landessportbund
  3. Kreissportbund
  4. Stadtsportbund
  5. Deutscher Fachverband
  6. Landes- oder Regionalfachverband
  7. Kreisfachverband                                                                                       

Vor der Mitgliedschaft in einem Fachverband erfolgt die Anmeldung in einem allgemeinen Sportverband (Landessportbund) über den zuständigen Kreissportbund oder Stadtsportbund.

Folgende Vorraussetzungen muss Ihr Verein anerkennen und erfüllen:

  1. Aus dem Namen und der Satzung muss der vorrangige Zweck des Sporttreibens hervorgehen.
  2. Eintragung in das Vereinsregister
  3. Vorhandensein der Gemeinnützigkeit
  4. Einhaltung der Satzung, Ordnungen und Befolgen der Beschlüsse des Landessportbundes
  5. Anerkennung und fristgerechte Begleichung der Verbandsgebühren und Versicherungsbeiträge
  6. Gewährleistung terminorientierter Zu- und Mitarbeit (Meldung Mitgliederbestand)

Wie kommt die Mitgliedschaft in einem Landessportbund zustande?
Erfüllt Ihr Verein die Voraussetzungen für eine LSB-Mitgliedschaft, können Sie diese bei dem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund endgültig beantragen. Dem schriftlichen Antrag sind die Satzung, das Gründungsprotokoll, der Vereinsregisterauszug, der Gemeinnützigkeitsnachweis und der LSB-Bestandserhebungsbogen beizufügen.

Über die Aufnahme entscheidet der Landessportbund auf der Grundlage der Befürwortung durch den KSB/SSB. Der bestätigte Verein erhält eine Mitgliedsurkunde. Bei Ablehnung hat der Verein das Recht, beim LSB eine Überprüfung der Entscheidung zu beantragen.

Was bringt Ihrem Verein die grundlegende Mitgliedschaft in einem Landessportbund?:

  1. Teilnahme an vereinsfördernden Veranstaltungen und Lehrgängen
  2. Bereitstellung von Informations- und Lehrmaterialien
  3. Nutzung von Fördermaßnahmen (materiell und ideell)
  4. Versicherungsschutz aller Vereinsmitglieder
  5. demokratische Einflussnahme in die Entscheidungen der Verbände
  6. fachliche Betreuung und Beratung des Vereinslebens
  7. Nutznießer der Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag zwischen DOSB und GEMA