Neubewertung der Herstellungskosten
Das International Accounting Standards Board (IASB), das in London ansässige Rechnungslegungsgremium, das die IFRS entwickelt und veröffentlicht, geht davon aus, dass die Abschaffung des Wahlrechts zu aussagekräftigeren und besser vergleichbaren Abschlüssen führt.
Die Kommentierungsfrist für diese Änderung endete bereits am 29. September 2006. IFRS-Experten rechnen damit, dass diese Änderung schon Ende des Jahres in die IFRS-Vorschriften Einzug halten wird.
Regelmäßige Neubewertung der Herstellungskosten
Auch ein weiterer Punkt bei den Sachanlagen ist geklärt: Die anfängliche Unsicherheit bei der Frage der unter IFRS notwendigen ständigen Überprüfung der Nutzungsdauer bei den Sachanlagen hat sich gelegt. In der Praxis führt dies faktisch zu keinen gravierenden Änderungen der Abschreibung.
Praxis-Tipp "Herstellungskosten"
IAS 16.49 schreibt zwar vor, dass die Nutzungsdauern periodisch zu überprüfen sind, sagt aber ausdrücklich: "Wenn die Erwartungen erheblich von früheren Schätzungen abweichen, sind die Abschreibungsbeträge (…) anzupassen." Konzentrieren Sie sich auf die "Big Points" des Anlagevermögens und hinterfragen Sie dort die Nutzungsdauer regelmäßig.
Der Bewertung einzelner Bestandteile der Herstellungskosten nach IFRS und HGB und die Möglichkeiten dabei zeigt Ihnen die folgende Tabelle:
HGB/IFRS im Vergleich: Wie Sie die Bestandteile der Herstellungskosten bewerten dürfen:
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IFRS
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HGB
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Pflicht
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Wahlrecht
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Verbot
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Pflicht
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Wahlrecht
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Verbot
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Materialeinzelkosten
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X
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X
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Fertigungskosten
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X
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X
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Sondereinzelkosten
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X
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X
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Materialgemeinkosten
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X
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X
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Fertigungsgemeinkosten
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X
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X
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Werteverzehr Anlagevermögen
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X
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Verwaltungskosten
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X
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X
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Aufwendungen für
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– soziale Einrichtungen des Betriebs
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X
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X
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– freiwillige soziale Leistungen
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X
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X
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– betriebliche Altersversorge
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X
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X
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Vertriebskosten
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X
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X
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Fremdkapitalkosten
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X
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X
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