Worauf Sie bei der Mankohaftung unbedingt achten sollten

Ein Sonderfall der Arbeitnehmerhaftung ist die Mankohaftung. Sie findet ihre Grundlage in der Regel in einer besonderen Mankoabrede. Abweichend von den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung entsteht dadurch eine Art Garantiehaftung, jedenfalls dann, wenn die Mankoabrede einigen Voraussetzungen genügt. Lesen Sie hier, worauf es bei der Mankohaftung ankommt.

Weil die Mankohaftung strenger ist, als die von den Gerichten gebildeten Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung, gibt es einige Vorgaben, die einzuhalten sind.

Grundidee der Mankohaftung
Arbeitgeber wollen mit einer Mankoabrede Schadenersatzforderungen gegen Arbeitnehmer erleichtern. Denn im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung müssen Sie als Arbeitgeber im Prozess gegen den Arbeitnehmer einige Dinge beweisen können, wenn Sie den Prozess gewinnen wollen. Dazu gehören:

  • dass überhaupt eine Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer vorliegt,
  • dass ein Schaden eingetreten ist,
  • die Höhe des Schadens,
  • dass die Pflichtverletzung die Ursache für den Schaden ist,
  • dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung verschuldet hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).

Bei der Mankohaftung wird dies an einigen Punkten leichter. Denn die Mankohaftung ist eine Garantiehaftung, auf ein Verschulden kommt es zum Beispiel nicht an.

Voraussetzungen der Mankohaftung
Aus diesem Grund werden aber durch die Gerichte an die der Mankohaftung zugrunde liegende Mankoabrede einige Anforderungen gestellt. Die wichtigste dieser Voraussetzungen ist, dass dem Arbeitnehmer für das gesteigerte Risiko der Garantiehaftung ein gesondertes Entgelt gezahlt wird, das so genannte Mankogeld. Kommt es dann zu einem Manko, muss der Arbeitnehmer diesen aus dem erhaltenen Mankogeld bezahlen.

Es ist möglich, zu vereinbaren, dass die Obergrenze der Mankohaftung das in einem Zeitraum von zwölf Monaten gezahlte Mankogeld ist. Weitere Voraussetzungen einer wirksamen Mankohaftung sind:

  • Der Mitarbeiter hat den alleinigen Zugriff auf die Kasse bzw. den der Mankohaftung unterliegenden Warenbestand.
  • Die Mankoabrede ist eindeutig formuliert und bietet Missverständnissen keinen Raum. Es wird nichts verschleiert.
  • Auch bei einer Mankoabrede wird das tariflich geschuldete Entgelt auf jeden Fall gezahlt.

Mankohaftung zur Motivation
Neben der Erleichterung im Prozess bietet eine Mankoabrede aber noch einen weiteren wesentlichen Vorteil. Durch die Mankohaftung bzw. die Verpflichtung, ein Manko auszugleichen, steigt die Motivation des Mitarbeiters, die Kasse sorgfältig zu führen bzw. das Warenlager sorgfältig zu betreuen. Denn der Mitarbeiter muss damit rechnen, das monatlich gezahlte Mankogeld im Falle eines Falles zurückzahlen zu müssen. Insofern ist eine Mankohaftung auch ein geschicktes Instrument der Personalführung und -motivation.