Winterurlaub und kein Schnee? Entdecken Sie Ihre Rechte

Sie haben einen sehr teuren Winterurlaub gebucht. Vor Ort stellen Sie fest, dass überhaupt kein Schnee liegt. Der lang ersehnte Skiurlaub endet auf grüner Wiese. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Rechte als Winterurlauber!

Der lang ersehnte Winterurlaub
Mit großer Vorfreude haben Sie bereits vor Monaten Ihren lang ersehnten Winterurlaub geplant. Für zwei Wochen soll es zum Skifahren in den Schnee gehen. Anreise, Hotel, Skipass – alles haben Sie im Reisebüro gebucht.

Endlich ist es soweit! Sie reisen in die Berge! Doch was müssen Sie zu Ihrem großen Entsetzen feststellen?

Winterurlaub ohne Schnee
Statt weiß verschneiter Skipisten erwartet Sie das winterliche Grün der Wiesen.

Jetzt ist es gut, seine Rechte als Reisender zu kennen!

Zunächst einmal ist es natürlich so, dass niemand etwas dafür kann, ob es im Winter an einem bestimmten Ort schneit oder eben nicht. Weder der Reiseveranstalter, noch der Hotelier oder die Skipistenbetreiber haben Einfluss auf den winterlichen Schneefall. Das bedeutet also, dass Sie als Reisender den Winterurlaub ohne Schnee hinnehmen müssen. Einen irgendwie gearteten Ersatz hierfür bekommen Sie leider nicht.

Es gibt jedoch auch noch eine andere Möglichkeit! Schauen Sie doch noch einmal in den Reiseprospekt, aus dem Sie sich Ihren Winterurlaub ausgesucht haben. Wird hier an dem von Ihnen gewählten Urlaubsort mit Ganzjahresskilauf geworben? Wenn ja, dann haben Sie Glück!

Der fehlende Schnee in Ihrem Winterurlaub stellt einen Reisemangel dar. Dieser Reisemangel führt dazu, dass Sie den Reisepreis für Ihren Winterurlaub mindern können. Lassen Sie sich sofort von Zeugen bescheinigen, dass nicht genügend Schnee zum Skifahren liegt. Melden Sie dies auch gleich Ihrem Reiseleiter vor Ort.

Winterurlaub: Geld zurück?
Zunächst einmal ärgern Sie sich nicht zu sehr. Genießen Sie den Winterurlaub auch ohne Schnee. Gehen Sie spazieren oder in die Sauna. Lassen Sie es sich gut gehen, und erholen Sie sich.

Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich umgehend an Ihren Reiseveranstalter. Machen Sie Ihre Rechte geltend. Fordern Sie einen Teil des Reisepreises zurück. Schließlich stellt der fehlende Schnee in dem von Ihnen besuchten Ganzjahresskigebiet einen Reisemangel dar. Diesen müssen Sie nicht hinnehmen!

Die Höhe des möglichen Minderungsbetrages hängt von den tatsächlich angetroffenen Gegebenheiten vor Ort ab. Hierzu können Sie sich bei Bedarf von einem Rechtsanwalt genauer beraten lassen.

Ärgern Sie sich nicht zu sehr über den Skiurlaub auf grüner Wiese. Freuen Sie sich schon auf Ihren nächsten Winterurlaub! Ein kleines Startkapital haben Sie dafür ja jetzt schon von Ihrem Reiseveranstalter erhalten!