Welche winterlichen Überraschungen können Autofahrer auch im März, April oder Mai treffen?
Auch wenn der Kalender Richtung Frühling wandert, so ist doch der Winter nicht ganz gebannt. Ganz im Gegenteil – er kann nochmal mit aller Härte auftreten. Kälteeinbrüche, Schneekatastrophen und vereiste Fahrbahnen nach Dauerfrost und kurzzeitigen Temperaturstürzen sind auch im März, April und Mai noch möglich. Mit diesen winterlichen Verhältnissen hat sich dann der Autofahrer auseinanderzusetzen.
Wie die Wintergarderobe sollte auch die Winterausrüstung für das Fahrzeug noch präsent sein. Schnee, Eis, Nebel und trübes Tageslicht fordern nochmal die ganze Technik. Hierhin gehört auch ein angepasster Fahrstil. Wenn Geschwindigkeit und Mindestabstand zum vorrausfahrenden Verkehr nicht stimmen, so kommt es zu schweren Unfällen und Massenkarambolagen!
Beachten Sie die folgenden Tipps für die Übergangszeit im Frühjahr, um diese Phase gut und gesund zu überstehen.
Wie sehen die besten Tipps für Sie und Ihr Auto aus?
Auch wenn der Kalender bereits Frühling ausweist, so schützt dies nicht vor winterlichen Verhältnissen in der gesamten Landschaft. Auch die Straßen sowohl im Bergland als auch im Flachland können mit Schnee, Eis und schlechter Sicht überraschen. Sie und Ihr Auto sollten dafür gerüstet sein oder nach dem Winter zunächst bleiben!
Tipps für Sie und Ihr Auto:
- Informieren Sie sich täglich über das Wetter in Ihrer Region.
- Bis Anfang Mai sollten Sie und Ihr Auto für winterliche Verhältnisse gerüstet sein.
- Lassen Sie besondere Vorsicht und Rücksicht walten bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.
- Überprüfen Sie die Funktion der Autobatterie.
- Halten Sie eine Starterbatterie griffbereit im Auto.
- Kontrollieren Sie ständig den Frostschutz für das Kühlwasser.
- Sorgen Sie für funktionstüchtige Scheibenwischerblätter und ausreichend Frostschutz für die Scheibenwaschanlage.
- Überprüfen Sie die Lichtanlage und halten Sie diese sauber.
- Lassen Sie die Winterreifen ( M+S-Reifen ) bei entsprechender Witterung aufgezogen.
- Führen Sie Türschlossenteiser, Eiskratzer und Handfeger für Schnee mit.
Was ist rechtlich zu beachten?
Die Regelung findet sich für Deutschland in der Straßenverkehrs-Ordnung (STVO).
§1 STVO ermahnt zur ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Das gilt insbesondere bei winterlichen Verhältnissen. Die STVO kennt keine eindeutige Regel für das Fahren im kalendarischen Winter oder Frühling. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen ( M+S-Reifen ) gefahren werden. Das bestimmt §2 STVO ohne eine Zuordnung der Jahreszeit.
Winterliche Verhältnisse gebieten einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, das Anpassen der Geschwindigkeit an die besonderen Gegebenheiten wie Nebel oder Schneefall sowie Rücksichtnahme bei auftretenden Fahrbahnverengungen.
Zur vertieften Lektüre empfehle ich den Gesetzestext in §§1,2,3,4,6 STVO.
Ich hoffe und wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie die nächsten Kälteeinbrüche und Schneekatastrophen bestens meistern und Massenkarambolagen entgehen!
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