Was tun, wenn das Krankenhaus krank macht?

Es wird vermutet, dass in Deutschland jedes Jahr bis zu einer Million Patienten in den Klinken erst richtig krank werden – sie infizieren sich mit Bakterien, die oft auch noch resistent sind. Betroffene Patienten leiden häufig ein Leben lang unter den Folgen oder sterben aufgrund von Infektionen. Lesen Sie hier, was Sie tun können.

Viele Patienten werden erst im Krankenhaus richtig krank
Dass in deutschen Krankenhäusern gelegentlich Probleme mit der Hygiene auftreten, bestätigt ein von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und der Allianz Versicherung verfasster Bericht mit dem Titel "Krank im Krankenhaus".

Es wird angenommen, dass vor allem auf Intensivstationen ein erhebliches Ansteckungsrisiko besteht, nämlich von über 15 Prozent. Der erwähnte Report der DGKH vermutet, dass das hohe Risiko, erst im Krankenhaus so richtig krank zu werden, weil man sich mit tödlichen Bakterien und Viren infiziert, zum einen auf mangelnde Hygiene in deutschen Krankenhäusern zurückzuführen ist und zum anderen auf den sehr häufigen Gebrauch von Antibiotika.

Entsprechende Bakterien entwickeln durch Mutationen im Laufe der Zeit eine Resistenz gegen Antibiotika – sie mutieren zu "Superbakterien", die man kaum noch unter Kontrolle bringen kann. 

So wehren Sie sich gegen Infektionen im Krankenhaus
Soweit Infektionen auf mangelnde Hygiene im Krankenhaus zurückgehen, liegt ein Organisationsverschulden des Krankenhauses oder ein Behandlungsfehler des behandelnden Arztes vor, z. B. wenn unzureichend sterilisiertes Operationsbesteck verwendet wird.

Sehr häufig kommt es auch vor, dass sich Ärzte und Krankenschwestern ganz einfach nicht oft genug die Hände waschen. In solchen Fällen liegt dann schlicht Ärztepfusch vor, welcher im Falle einer Infektion Schadensersatzansprüche des Patienten begründet. Da durch die Infektion mit Bakterien eine Beeinträchtigung der Gesundheit und des Körpers erfolgt, kann der Patient auch Schmerzensgeld geltend machen.

Es kommt auch vor, dass Spritzen nicht zureichend desinfiziert werden. Wenn auch Sie einschlägige Erfahrungen in Krankenhäusern gemacht haben, können Sie mir gerne Ihren Fall schildern. Wer sich im Krankenhaus eine bestimmte Infektion zuzieht, hat gute Argumente – auch vor Gericht – dahingehend, dass im Krankenhaus schlampig gearbeitet wurde. In solchen Fällen kann der Gang zum Anwalt ratsam sein. 

Stand: 31.07.2011