Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung und wer benötigt sie?

Haftpflichtrisiken von industriellen Unternehmen, Gewerbetreibenden, Handwerkern und Freiberuflern, werden von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. In gewissem Maße, besteht auch eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge für diese Personengruppen. Für besonders verantwortliche Berufsgruppen wie beispielsweise Bauingenieure, Architekten, freiberufliche Mediziner oder Veterinäre, Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater, gilt die Berufshaftpflichtversicherung als Voraussetzung für ihre gewerbliche Zulassung. Es handelt sich hierbei um eine passive Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer trägt die Kosten des Rechtsschutzes und der Prüfung, unabhängig von der vorab vereinbarten Versicherungssumme.

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Welche Leistungen beinhaltet die Betriebshaftpflichtversicherung?

Durch diese Art von Versicherung wird der Versicherungsnehmer, von begründeten gesetzlichen Ansprüchen von Dritten auf Schadenersatz, freigestellt. Außerdem wird geprüft, inwiefern die Ansprüche tatsächlich begründet sind. Die Abwehr unbegründeter Ansprüche ist hier ein wichtiger Punkt. Außerdem werden bei der Betriebshaftpflichtversicherung, nicht an den Versicherungsnehmer, sondern an den Geschädigten selbst, regelmäßig Leistungen erbracht. Eine Leistung an den Versicherungsnehmer kann nur dann erfolgen, wenn die Schadensersatzforderung durch die Leistung oder Aufrechnung, erloschen ist.

Neben der Trägergesellschaft beziehungsweise dem Einzelunternehmer, sind Personen, die eine Niederlassung oder einen Betrieb leiten, mitversichert. Ebenso fallen alle Betriebsangehörigen, die für den Arbeitgeber tätig sind oder werden, in den Versicherungsschutz. Ansprüche des Versicherungsnehmers von Mitversicherten oder gegen Mitversicherte, sind nicht Gegenstand der Betriebswirtschaftsversicherung. Wenn im Zuge eines Wegeunfalls ein Arbeitsunfall passiert, wird der Schaden des Arbeitnehmers durch die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt.

Welche Rolle spielt die Produkthaftungsversicherung?

Wenn eine Person oder ein Unternehmen etwas produziert, und nicht nur Produkte an die Endverbraucher liefert, besteht das Risiko, dass die Erzeugnisse nicht nur direkte Schäden, sondern auch Vermögensschäden hervorbringen können. Diese sind oftmals nicht durch die „konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung“ abgedeckt. Es handelt sich hier zum Beispiel, um zwecklos aufgebrachte Herstellungs- oder Weiterverarbeitungskosten sowie Kosten von Austausch- oder sogar Rückrufaktionen, welche durch Fehler gewisser Faktoren der Endprodukte erzeugt werden.
Für die gewerblichen Zwischenproduzenten, bietet also nur die Produkthaftungsversicherung eine zuverlässige Abdeckung der entstandenen Schäden beziehungsweise der möglichen Risiken.

Was sind die Vorteile einer Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Vorteile der Berufshaftpflichtversicherung liegen unter anderem darin, dass Leistungen im Versicherungsjahr, bis zur dreifachen Versicherungssumme erbracht werden können. Durch die erweiterte Produkthaftungsversicherung besteht ein erhöhter Versicherungsschutz. Außerdem ist eine Ausdehnung auf Umweltschäden möglich und die Zusatzdeckungen sind exakt auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers abgestimmt.

Was sind die Unterschiede zwischen Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, welche berufliche Risiken abdeckt. Es ist jedoch nicht universal definiert, welche Risiken tatsächlich im Einzelnen, mit dieser Art von Versicherung abgedeckt werden müssen. Da sie auch eine Betriebshaftpflichtversicherung enthalten kann, ist eine deutliche Trennung der beiden Versicherungen äußerst schwierig.

Die Berufshaftpflichtversicherung selbst, deckt in erster Linie Sach- und Personenschäden ab, welche durch eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit entstanden sind. Sie müssen in der Betriebsstätte beziehungsweise im „Betrieb“ eines Geschäftes, eingetreten sein. Wenn es sich bei der Betriebsstätte um ein Büro handelt, wird statt dem Begriff der Betriebshaftpflichtversicherung auch der, der Bürohaftpflichtversicherung verwendet. Hierzu zählen beispielsweise Schäden am Parkett als Sachschaden, oder Verletzungen einer Partei als Personenschaden. In der Regel deckt die Berufshaftpflichtversicherung keine reinen Vermögensschäden ab.

Fazit

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Personengruppen nicht nur von Vorteil, sondern sogar verpflichtend. Wenn Schadensersatzforderungen an Freiberufler oder an ein Unternehmen durch Dritte gestellt werden, tritt die Betriebshaftpflichtversicherung in Kraft, prüft die bestehenden Forderungen und deckt diese gegebenenfalls ab, sofern der Schadensfall auch berechtigt ist.

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