D&O-Versicherung: Schutz vor persönlicher Haftung
Auch mit einer GmbH sind Unternehmer nicht vor Forderungen gefeit: Gläubiger wollen immer häufiger ihre Forderungen direkt gegen den Geschäftsführer durchsetzen. Unternehmensinhaber unterliegen Haftungsrisiken und auch Führungskräfte: Schadenersatzansprüche gegen leitende Angestellte im Innenverhältnis nehmen immer mehr zu. Wer ein Unternehmen leitet, sollte daher über eine D&O-Versicherung, die gegen diese Art von Ansprüchen schützt, zumindest nachdenken.
Eine D&O-Versicherung ist eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung
Die D&O-Versicherung (=Directors and Officers Liability Insurance) ist eine Berufshaftpflichtversicherung speziell für Manager und Unternehmensleiter, die vor Regressforderungen schützt. Die Versicherung wird vom Unternehmen abgeschlossen und finanziell getragen.
Eine D&O-Versicherung übernimmt Kosten für:
- gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche und
- die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche, wenn der Versicherte wegen eines Fehlverhaltens für einen Vermögensschaden persönlich in Anspruch genommen wird.
Eine D&O-Versicherung schützt die Unternehmensleitung also bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Dies gilt in Bezug auf sogenanntes Organisations-, Auswahl- und Überwachungsverschulden. Mit einer D&O-Police sind Sie also abgesichert gegen Schäden die durch eine nicht ausreichende Überwachung von Mitarbeitern und Beauftragten entstehen oder wenn Sie sich bei wichtigen Entscheidungen nicht ausreichend beraten lassen.
Eine D&O-Versicherung ist nicht ganz billig: Da es um hohe Haftungsrisiken geht, ist die Prämie entsprechend. Sie richtet sich nach der Bilanzsumme bzw. dem Umsatz des Unternehmens. Deckungen gibt es ab 2.000 Euro pro Jahr – aber dafür haben Sie sich und Ihr Unternehmen gegen existenzbedrohende Risiken abgesichert.
Die D&O-Versicherung schützt auf zwei Arten
- Persönlicher Schutz
Das Privatvermögen wird geschützt, da die Versicherung Ansprüche von Geschädigten aller Art (Eigentümern, Gläubigern, sonstigen Dritten) trägt. - Unternehmensschutz
Das Firmenvermögen wird vor Schäden geschützt, die durch Pflichtverletzungen verursacht wurden, indem die Haftungsrisiken des Geschäftsführers auf eine Versicherung übertragen werden.