Senken Sie Ihre Kosten in der privaten Krankenversicherung

Beiträge für private Krankenversicherungen explodieren

Eine meiner Mandantinnen schrieb mir eine verzweifelte E-Mail: Sie sei jetzt in Altersteilzeit und die Beiträge für ihre private Krankenversicherung seien in den letzten Jahren dermaßen angestiegen, dass sie Angst habe, ob sie sich die Versicherung noch auf Dauer werde leisten können.

Zu Beginn hatte sie nur ca. 300 DM zahlen müssen, jetzt seien es über 400 Euro. Sie bat mich verzweifelt um Rat, wie sie die Kosten in den Griff bekommen könne. Zum Glück gibt es gesetzliche Möglichkeiten, die Kostenexplosion einzudämmen. 

Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung nicht abwimmeln

Die Erfahrung in meiner anwaltlichen Praxis zeigt, dass Versicherte, die sich wegen der Explosion der Beiträge besorgt an ihre Versicherungen wenden, erst einmal abgewimmelt werden. Die Versicherer hoffen, dass sich der Versicherte schon nicht wehren wird und sich nicht gut über die Rechtslage auskennt.

Meist werden die Kunden dann auch nur ungern oder gar nicht über bestehende Möglichkeiten beraten, die Kosten zu senken – denn daran verdient der Versicherungsmakler nichts. Mein Rat: Lassen Sie sich nicht abwimmeln, sondern bestehen Sie darauf, dass man Ihnen günstigere Tarife anbietet. 

Wechseln Sie in einen günstigeren Tarif

§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sieht vor, dass ein Versicherter in der privaten Krankenversicherung praktisch zwischen den vom Versicherer angebotenen Tarifen frei wechseln darf. Viele Versicherer bieten den Tarifwechsel ihren Kunden erst gar nicht an, auch wenn der Kunde einen alten Tarif hat, den es inzwischen vielleicht gar nicht mehr gibt. Nach § 204 VVG haben Sie aber Anspruch auf einen billigeren Tarif, wenn sich am Versicherungsschutz nichts ändert. 

Verlangen Sie die Fortführung der Altersrückstellungen

Das Gesetz sieht vor, dass Sie beim Tarifwechsel auch verlangen können, dass Ihre bisher in der Versicherung erworbenen Rechte und auch die Altersrückstellung beibehalten werden müssen. Auch hier sollten Sie also Ihre Rechte kennen und sich nicht abwimmeln lassen. Bei einem bloßen Tarifwechsel müssen die bisherigen Rechte fortgeführt werden. Hingegen kann Ihnen die Altersrückstellung verloren gehen, wenn Sie nicht den Tarif, sondern gleich die Versicherung wechseln. 

Zeigen Sie Verhandlungsgeschick

Es kann sein, dass der alternativ angebotene Tarif andere Leistungen umfasst als Ihr bisheriger Tarif. Versicherungen versuchen daher häufig, den Tarifwechsel mit dem Argument abzublocken, dass die Leistungen nicht identisch seien. Auch hier müssen Sie beharrlich sein: Wenn es bei den Leistungen Unterschiede gibt, können Sie der Versicherung einen teilweisen Leistungsausschluss anbieten oder einen Risikozuschlag. Eine dritte Möglichkeit ist die Vereinbarung von Wartezeiten für bestimmte Leistungsansprüche. 

Gehen Sie zum Anwalt

Sollte Ihre private Krankenversicherung trotz Ihrer Anfragen beharrlich einen Tarifwechsel verweigern, empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, der mit dem Versicherer in Dialog treten kann. Ein Rechtsanwalt kann Sie auch bei der Durchführung eines Ombudsmannverfahrens vertreten und beraten. Die durch einen Tarifwechsel möglichen Einsparungen können sich im Laufe weniger Jahre auf so hohe Beträge summieren, dass sich die Anwaltskosten bald wieder amortisieren dürften. 

Stand: 31.01.2012