Kommt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen?

Ob die Arbeitszeiterfassung auch in Ihrem Unternehmen Pflicht wird, lesen Sie hier.

Die Zeiten, in denen jeder Arbeitnehmer mit einer Stechuhr seine exakte Arbeitszeit nachweisen musste, schienen vorbei. Mit einem aktuellen Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung ist eine Rückkehr zu dieser Regelung jedoch wahrscheinlich. Mit diesem Urteil möchte der Gesetzgeber gewährleisten, dass es zu möglichst wenigen Verstößen gegen die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union kommt. Was einen sinnvollen Vorsatz darstellt, ist für einzelne Unternehmen mit einem großen Aufwand und unerwünschten Zusatzkosten verbunden.

Pflicht zum Schutz der Arbeitnehmer sinnvoll

In vielen Branchen und EU-Nationen sind Überstunden keine Seltenheit. Hier haben Arbeitnehmer kaum eine Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten oder maximalen Arbeitszeiten pro Woche im Sinne des Gesetzgebers einzuhalten. Hier setzt die EU mit ihrem neuen Vorsatz und dem Urteil des EuGH an. Der Gerichtshof gab mit seiner Entscheidung einer spanischen Gewerkschaft als Kläger Recht, die bei vielen ihrer Mitglieder drohende Verstöße gegen die vorgeschriebenen Arbeitszeiten sah.

So sinnvoll die Regelung ist, stellt die drohende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung viele Firmen vor eine unerwartete Herausforderung. Dies gilt beispielsweise für Start-Ups und Kleinunternehmen, bei denen für die Arbeitszeiterfassung für wenige Personen in teure Systeme investiert werden müsste. Auch für verschiedene kreative Berufe ist es kaum möglich, eine strikte Arbeitszeit zu erfassen. Zwar wird in vielen Branchen hierzulande die Arbeitszeit schon systematisch erfasst, dies dürfte mit Umsetzung des Urteils auf nationaler Ebene jedoch eine neue Dimension erreichen.

Kluge Zeiterfassung mit der richtigen Software

Sofern es zu einer umfassenden Arbeitszeiterfassung in allen Branchen kommt, muss kein Arbeitgeber die klassische Stechuhr aufhängen. Mittlerweile gibt es moderne und sichere Digital-Lösungen, die eine schnelle Zeiterfassung für Ihre Mitarbeiter zusichert. Neben der klassischen Arbeitszeiterfassung bietet solche Software zusätzliche Funktionen zur Optimierung des Arbeitsalltags, beispielsweise durch eine intelligente Personaleinsatzplanung. Für einzelne Firmen heißt dies, die eventuell kommende gesetzliche Pflicht mit praktischen Vorteilen für die Gestaltung der eigenen Arbeitsumgebung zu verbinden.

Bei der Investition in entsprechende Software ist die korrekte Umsetzung der arbeitsrechtlich vorgeschriebenen Aufgaben wichtig. Eine Software, die alleine eine Timer-Funktion für jeden einzelnen Mitarbeiter aufweist, reicht damit nicht aus. Stattdessen muss der Herausgeber der Software gewährleisten, dass die eingegebenen Zeiten nicht im Nachhinein durch den Arbeitgeber zu seinen Gunsten manipuliert werden können. Teuer muss die digitale Erfassung der Arbeitszeiten dennoch nicht sein, vor allem wenn sich Ihr Unternehmen für eine Einzellösung ohne weitere Funktionen rund um Ihre Arbeitsprozesse entscheidet.

Detailfragen vom Gesetzgeber noch zu klären

Von Arbeitszeiten in der Probezeit bis zu Sonderterminen wie Geschäftsreisen oder Messebesuche gibt es noch einige Details abzuklären. Für Mitglieder der Europäischen Union ist das Urteil des EuGH jedoch relevant und entsprechend zeitnah umzusetzen. Wie dies in Deutschland genau aussehen wird, ist noch auf nationaler Ebene zu entscheiden.

Für viele Firmen ändert das Urteil des EuGH wenig, da hier bereits eine systematische Zeiterfassung vorliegt. Einzelne Arbeitnehmer sollten nach dem Urteil zusätzlichen Mut gewinnen, gegen zu viel Arbeit pro Woche oder Monat vorzugehen und auf ihr Recht auf ausreichende Ruhephasen im Sinne des Gesetzgebers zu pochen. In manchen Betrieben löst die Einführung der Arbeitszeiterfassung das Grundproblem schließlich nicht: Selbst bei Überschreiten zulässiger Arbeitszeiten fehlt schlichtweg zusätzliches Personal zum Zeitausgleich.

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