Wie sieht ein Arbeitszeugnis aus, wenn die Probezeit nicht bestanden wurde?

Ist es Ihnen schon einmal passiert, dass Sie einen Mitarbeiter eingestellt haben und bereits nach kurzer Zeit erkannten, dass es eine Fehlentscheidung war. Die Bewerbungsunterlagen waren zwar top, die Arbeitszeugnisse gut, das Vorstellungsgespräch hat Sie überzeugt. Wie sieht dann ein Arbeitszeugnis aus, wenn die Probezeit nicht bestanden wurde?

Schon in den ersten Arbeitswochen bemerken Sie, dass ihr neuer Mitarbeiter praktisch nicht in der Lage ist, einfachste Aufgaben korrekt und fehlerfrei auszuführen:

  • für einen Brief nach Stichworten wird fast ein halber Arbeitstag benötigt,
  • Rechtschreibung und Grammatik sind mangelhaft,
  • Dokumente werden nicht den entsprechenden Vorgängen zugeordnet,
  • mit Kunden wird nicht zuvorkommend und höflich kommuniziert.

Probezeitbeurteilung

Da es in den ersten sechs Monaten keinen allgemeinen Kündigungsschutz gibt, wird das erste halbe Jahr als Probezeit gewertet. Wollen Sie nun einen Mitarbeiter während der Probezeit entlassen, muss klar sein, warum der Mitarbeiter nicht für die ihm zugedachte(n) Aufgabe(n) geeignet ist. Es kann auch andere als in der Arbeitsleistung liegende Gründe für eine mögliche Trennung geben:

  • keine Integration in die Abteilung
  • keine oder nur geringe Akzeptanz bei den Kunden, Kollegen, Vorgesetzten
  • fachliche Kompetenz ist nicht ausreichend

In einem Probezeitbeurteilungsgespräch sollten Sie dem Mitarbeiter die Gründe mitteilen, warum Sie das Arbeitsverhältnis nicht über die Probezeit hinaus fortsetzen können. Sind Sie nicht feige und sagen Sie einem schwachen Mitarbeiter, dass und wo seine Leistungen mangelhaft sind und dass Sie eine Trennung für beide Seiten als den einzig vernünftigen Weg ansehen.

Fertigen Sie ein Gesprächsprotokoll an und händigen eine Ausfertigung davon auch dem Mitarbeiter aus. So kann er später nicht behaupten, er hätte nichts gewusst.

Beurteilung kurzer Arbeitsverhältnisse

Unausweichlich kommt die Frage nach einem Arbeitszeugnis. Der Mitarbeiter kann wählen zwischen einem einfachen oder einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Bei einem einfachen Arbeitszeugnis gibt es kaum Probleme. In ihm beschreiben Sie Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und geben Auskunft über die übertragenen Aufgaben und ausgeführten Tätigkeiten. Achten Sie hier streng darauf, dass Sie keine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung vornehmen.

Arbeitszeugnis Muster für ein einfaches Arbeitszeugnis:

Frau Susi Müßiggang, geb. am 27.08.1989 war in unserem Unternehmen vom 15.10.2008 bis zum 31.12.2008 als Sekretärin des Werbeleiters tätig.
Sie hatte folgende Aufgaben auszuführen:

  • Organisation des Sekretariats und der Ablage
  • Aufbereitung und Bearbeitung der Chefpost
  • Korrespondenz nach Stichworten, Diktat und Vorlagen
  • Terminkoordination, -planung und -überwachung
  • Organisation von Geschäftsreisen und Reisekostenabrechnung
  • Telefondienst
  • Empfang von Besuchern und Kunden

Musterstadt, 31.12.2008
Unterschrift 1                                                                Unterschrift 2
Werbeleiter                                                                   Personalleiter

In ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehört eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung

Hier müssen Sie gut überlegen, welche Beurteilung von Leistung und Verhalten Sie formulieren. Einerseits müssen Sie wahrheitsgemäß informieren, andererseits müssen Sie eine wohlwollende Beurteilung abgeben. Das ist nicht einfach.

Haben Sie die Einarbeitung des neuen Mitarbeiters aktiv begleitet und monatlich mit ihm die Anforderungen mit den tatsächlichen Arbeitsleistungen verglichen und dem Mitarbeiter die Chance eingeräumt, seine Defizite auszugleichen? Und haben Sie diese Gespräche auch schriftlich festgehalten? Dann haben Sie eine gute Grundlage ein passendes qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Hat der Mitarbeiter nicht mehr als mangelhafte Ergebnisse oder Verhalten gebracht, so kommen Sie nicht umhin, auch nur eine befriedigende, ausreichende oder mangelhafte Beurteilung vorzunehmen.

Arbeitszeugnis Muster für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (befriedigend bis ausreichend)

Der erste Teil bis zur Aufgabenbeschreibung siehe einfaches Zeugnis, danach weiter:

Frau Müßiggang hat ein akzeptables Fachwissen, dass sie auch umsetzten kann. Sie erfasste das Wesentliche und hat einen ausgeprägten Ordnungssinn. Mit den für ein Sekretariat üblichen Textverarbeitungs- und Kommunikationstechniken kam sie gut zurecht. Sie arbeitete weitgehend selbstständig und termingerecht. Sie zeigte Bereitschaft aus Fehlern zu lernen und ihr Verhalten zu ändern. Konflikten ging sie nicht aus dem Weg.

Sie war gleichmäßig belastbar und den Anforderungen gewachsen. Frau Müßiggang erfüllte sämtliche ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit. Sie war immer pünktlich und zuverlässig. Ihre Führung war einwandfrei. Auch ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden war nicht zu beanstanden. Das Arbeitsverhältnis endete am 31.12.2008. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

Musterstadt, 31.12.2008
Unterschrift 1                                                                Unterschrift 2
Werbeleiter                                                                   Personalleiter

Empfehlung zum Arbeitszeugnis nach nicht bestandener Probezeit

Versuchen Sie immer, fair und gerecht zu urteilen. So können Sie auch für kurze Arbeitsverhältnisse, die vor Ablauf der Probezeit enden, qualifizierte Arbeitszeugnisse ausstellen. Leistungen, Kompetenz und Verhalten können nur subjektiv beurteilt werden, weil jeder Mensch an für vergleichbare Sachverhalte andere Bewertungsmaßstäbe ansetzt, die subjektive Kriterien enthalten.

Es ist möglich, sachlich und gerecht zu beurteilen. Und im Falle eines Widerspruchs haben Sie mit den Gesprächsprotokollen eine gute Grundlage, um Ihre Beurteilung als wahrheitsgemäß zu rechtfertigen.

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