Was Sie beim Kauf von gebrauchter Software beachten sollten

Seit über 10 Jahren entwickelt sich der Markt für den Handel mit gebrauchter Software. Die grundlegende Idee dahinter ist so einfach wie genial: Original-Software, insbesondere die Lizenzen dafür, sind sehr teuer.

Seit über 10 Jahren entwickelt sich der Markt für den Handel mit gebrauchter Software. Die grundlegende Idee dahinter ist so einfach wie genial: Original-Software, insbesondere die Lizenzen dafür, sind sehr teuer. Nach kurzer Zeit gibt es bereits die nächste neueste Version, die wieder bezahlt werden muss. Die Software an sich nutzt sich jedoch nicht ab. Erst recht nicht die Original-Lizenz an der Software-Nutzung. Also warum nicht mit diesen Software-Lizenzen handeln? Interessenten gibt es auf beiden Seiten der Gleichung.

Große Firmen mit mehr als 1000 PC-Arbeitsplätzen suchen Abnehmer für Software-Lizenzen, weil sie entweder auf eine neuere Version der Software umrüsten wollen oder die Mitarbeiterzahl nicht mehr der Zahl der gekauften Lizenzen entspricht. Auf der anderen Seite gibt es Firmen, Verbände oder Behörden, die eine gewisse Anzahl an Software-Lizenzen benötigt oder einfach nur Geld einsparen möchte, denn beim Kauf von gebrauchten Software-Lizenzen können bis zu 70 % des Originalpreises eingespart werden.

In seinen Anfängen befand sich der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen noch in einer rechtlichen Grauzone. Die Software-Hersteller wehrten sich gegen den Weiterverkauf ihrer Software, denn die Lizenzgebühren machen den größten Teil ihrer Einnahmen aus. Deshalb haben sie immer wieder den Weiterverkauf ihrer Lizenzen angefochten. Es könne kaum zwischen Piraterie und rechtlich einwandfreien Weiterverkäufen unterschieden werden, so die Argumente der Software-Hersteller.

Seit dem 3. Juli 2012 ist der Handel mit Software-Lizenzen jedoch eindeutig rechtlich erlaubt. Denn der Europäische Gerichtshof hat an diesem Tag sein maßgebliches Urteil hierzu gefällt. Software-Lizenzen können demnach generell weiter veräußert werden, die Software-Hersteller können sich einem Weiterverkauf durch einen Kunden nicht widersetzen. Das gilt nicht nur für Kopien auf CD oder USB-Stick, sondern auch für Software, die auf der Website des Herstellers heruntergeladen wurde.

Es gibt ein paar Dinge zu beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben:

  1. Der Kaufvertrag sollte die Voraussetzungen des Europäischen Gerichtshofes beziehungsweise die des Bundesgerichtshofes erfüllen. Das heißt, dass das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers (meist der Software-Hersteller) von Rechts wegen erschöpft sein muss. Das ist es, wenn:
  • die Software ursprünglich mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf dem Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden ist;
  • der Urheberrechtsinhaber diese Lizenz gegen Zahlung eines Entgelts erteilt hat, das es ihm der Höhe nach ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werks entsprechende Vergütung zu erzielen;
  • der Urheberrechtsinhaber dem Ersterwerber ein Recht eingeräumt hat, die Kopie dauerhaft, also ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen;
  • Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist („Updates“), von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt ist;
  • der Ersterwerber die Kopie, die auf seinem Computer installiert ist, unbrauchbar gemacht hat, etwa durch dauerhaftes Löschen.
  1. Volumenlizenzen dürfen in Einzellizenzen aufgespalten werden.
  2. Die Aufspaltung einer Lizenz oder das nur teilweise Übertragen einer Lizenz (zum Excel aus einer Office-Lizenz herauslösen) ist nicht erlaubt, die Original-Lizenz muss als solche unverändert übertragen werden.
  3. Verlangen Sie immer einen Lieferschein.
  4. Lassen Sie sich die Original-Rechnung aushändigen.
  5. Bestehen Sie außerdem auf die Deinstallationsbestätigung beim Vorbesitzer.
  6. Zum Schluss benötigen Sie noch einen Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb und einen Nachweis über die Korrektheit der Rechtekette.

Nicht alle Gebrauchtsoftware-Händler legen die Rechtekette beim Weiterverkauf offen. Das hat oftmals Datenschutzgründe und ist nach geltender Rechtsprechung auch nicht notwendig. Ein Wirtschaftsprüfer kann in diesem Fall als vertrauensbildende Instanz agieren. Prüft er die Lieferkette und garantiert dem Kunden deren Korrektheit, sind die Nutzungsrechte sicher und rechtskonform übertragen.

Bei den genannten Punkten sollten Sie auf professionelle Händler (zum Beispiel VENDOSOFT: www.vendosoft.de) von gebrauchter Software vertrauen. Sie verhandeln mit großen Unternehmen den Ankauf von Lizenzen. Die verhandelten Preisvorteile werden an die Kunden gebrauchter Software weitergegeben. Je nach Software und Marge können Käufer 40 bis zu 70 Prozent gegenüber der neuen Originallizenz einsparen. Professionelle Software-Händler überprüfen die oben genannten Punkte und garantieren den rechtssicheren Erwerb der gebrauchten Lizenzen. Dies ist ein komplexes Prüfverfahren, bei dem Laien unrechtmäßige Software kaum erkennen würden.

Manche Software-Hersteller wie zum Beispiel Microsoft, möchten über jede Weiterveräußerung ihrer Software informiert werden. Das scheuen viele Kunden, nicht zuletzt aus Sorge vor unverhältnismäßigen Audits des Herstellers.

Deshalb ist es gut, mit einem seriösen Unternehmen zusammen zu arbeiten, das Sie beim Kauf gebrauchter Software-Lizenzen berät. Die o.g. VENDOSOFT GmbH beispielsweise beschäftigt nur beratende Mitarbeiter, die von den Hersteller-Unternehmen speziell ausgebildet wurden (Microsoft Licensing Professionals) und Kunden hersteller- und rechtskonform  beraten können.

Dann ist der Handel mit gebrauchter Software eine Win-Win-Situation, bei der der Kunde auf der rechtlich sicheren Seite ist – und richtig viel Geld spart.

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