Können natürliche Mineralwasser gesundheitsschädlich sein?

"Natürliche" Mineralwasser sind absolut rein, so die gängige Vermutung vieler Verbraucher. Aber wie rein muss ein Mineralwasser sein, das sich natürlich nennen darf. Laufen Sie Gefahr beim Genuss natürlicher Mineralwasser, Ihrer Gesundheit zu schaden?

Der VGH erlaubt Abbauprodukte in natürlichen Mineralwassern

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat in einem aktuellen Urteil, das kürzlich veröffentlicht wurde, entschieden, dass natürliche Mineralwasser bestimmte Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln enthalten dürfen, sofern für den Verbraucher keine Gesundheitsgefahr besteht.

In der Mineralwasserverordnung gibt es keine Grenzwerte, deshalb ist es möglich, dass Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln in natürlichen Mineralwassern enthalten sein dürfen, und diese trotzdem nicht als gesundheitsschädlich eingestuft werden.

Mineralstoffe und natürliche Mineralwasser

Früher mussten Mineralwasser eine Mindestmenge von Mineralien nachweisen. Seit 1980 gilt das nicht mehr.In Mineralwassern spielt der Mineralstoffgehalt inzwischen keine Rolle mehr. Viele Mineralwasser enthalten deshalb meist nur sehr geringe Mineralstoffmengen.

Zitat aus §2 der Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser:

[N]atürliches Mineralwasser ist Wasser, das folgende besondere Anforderungen erfüllt:

  1. Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen;
  2. es ist von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen und gegebenenfalls durch bestimmte, insbesondere ernährungsphysiologische Wirkungen;
  3. seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant; durch Schwankungen in der Schüttung werden sie nicht verändert.“

Fazit: Die Richter am VGH in Mannheim begründen ihr Urteil unter anderem damit, dass die Allgemeinheit keinen Schaden durch die nachgewiesenen Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln nimmt. In der Mineralwasserverordunung wird zu diesem Punkt keine Aussage gemacht. Im Sinne des Verbraucherschutzes wäre ein solcher Gesundheitsschutz durchaus notwendig.

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