Irrtum bei der Online-Buchung: Wer bezahlt den falsch gebuchten Flug?

Sie haben per Online-Buchung einen Hin- und Rückflug für einen Kurzurlaub gebucht. Der Wochenendtrip war wunderbar. Nun müssen Sie wieder abreisen und machen sich auf den Weg zum Flughafen. Dort angekommen stellen Sie fest: Sie sind da, aber Ihr Flug ging schon einen Tag früher zurück nach Hause. Müssen Sie nun beide Rückflüge aus eigener Tasche bezahlen?

Online-Buchung eines Fluges
Sie möchten für ein paar Tage in die Ferne fliegen. So ein Kurzurlaub ist doch etwas wunderbares! Voller Vorfreude setzen Sie sich nun an den heimischen PC, um Ihren Flug zu buchen. Sie wählen die Termine und füllen die Online-Formulare aus. Schon ist der Button "Flug bestellen“ gedrückt. Ihr Wochenendtrip ist gebucht!

Ein paar Wochen später fliegen Sie nun an das heiß ersehnte Reiseziel. Sie verbringen ein paar wunderbare Tage. Doch irgendwann müssen Sie wieder nach Hause zurück fliegen. Sie packen Ihre Sachen und machen sich auf den Weg zum Flughafen.

Gut gelaunt kommen Sie am Flughafen an und gehen zum Check-In-Schalter. Dort geben Sie der Dame von der Fluggesellschaft Ihre Flugunterlagen und ernten einen besorgten Blick. Auf sehr behutsame Weise teilt Ihnen die Dame mit, dass Ihr Flug bereits gestern gestartet ist.

Das kann nicht sein! Sie schauen in Ihre Flugunterlagen und stellen fest: Die Dame hat Recht! Das Rückflugdatum ist falsch. Ihr Flug startete bereits einen Tag zuvor, natürlich ohne Sie.

Sie können es kaum fassen und buchen einen neuen Rückflug. Doch müssen Sie nun alle drei Flüge bezahlen?

Online Buchung: Wer bezahlt den verfallenen Flug?
Zu Hause angekommen schauen Sie noch einmal in Ihre Flugunterlagen. Sie stellen fest, dass Sie bei der Online-Buchung Ihres Fluges irrtümlich ein falsches Datum für Ihren Rückflug eingetragen haben. Leider hat Sie das Online-Buchungssystem auch nicht auf Ihren Irrtum hingewiesen.

Können Sie nun von dem Flugunternehmen, welches die Online-Buchung ermöglicht hat, den Ersatz der   Kosten für Ihren zusätzlich bezahlten Flug verlangen? Schließlich hätten Sie sich gewünscht, dass das System Sie auf die fehlerhafte Eingabe Ihrer Flugdaten hinweist!

Eine solche Hinweispflicht gibt es nicht. Selbst wenn Sie zunächst einen Hinflug und den Rückflug in der gleichen Maschine nur eine halbe Stunde später buchen würden, muss Sie das Buchungssystem nicht auf einen möglichen Irrtum hinweisen. Sie könnten schließlich ein viel beschäftigter Manager sein, der sich nur kurz im Terminal mit einem Kollegen trifft. Nach einem kurzen Gespräch fliegen Sie sogleich wieder zurück ins Büro. Dieser Manager hätte also absichtlich die Flüge so gewählt. Das System könnte nicht einmal erkennen, ob Ihre Buchung tatsächlich fehlerhaft ist.

Nutzen Sie also die Online-Buchung, um Ihre Flüge zu buchen, achten Sie ganz genau auf die richtige Eingabe der gewünschten Flugdaten. Bei einer fehlerhaften Eingabe und der entsprechenden fehlerhaften Buchung müssen Sie den hierdurch entstandenen Schaden leider vollständig selbst tragen.