Das freiwillige soziale Jahr im Verein

Das sogenannte freiwillige soziale Jahr ist eine Alternative, um die personellen Engpässe und Belastungen in der Bewältigung Ihres Vereinsalltags lösen oder zumindest lindern zu können. Das kurz genannte FSJ stellt, ähnlich dem Zivildienst, eine alternative Form zu anderen freiwilligen oder Pflichtdiensten dar. FSJler können durch ihre "hautamtliche" Tätigkeit Ihre überstrapazierten Engagierten entlasten und Aktivitäten im Vereinssinn ausführen, die ansonsten zeitlich in Ihrer Gemeinschaft nicht durchzuführen wären.

Die Mitglieder Ihres Vereins erfüllen gerne den Vereinszweck. Sinnbildlich spielen die meisten aber lieber mit der elektrische Modelleisenbahn, als das sie sich an der mühevollen Wartung und dem zeitaufwändigen Erhalt der Anlage beteiligen. Es bleiben dann immer die gleichen Freunde übrig, die die tragenden Säulen Ihrer Gruppierung darstellen müssen. Um diese zu entlasten, gibt es auch für Vereine personelle Hilfe für Ihre Aktivitäten aus dem freiwilligen und ersatzdienstleistenden Bereich. Eine Möglichkeit aus diesem Bereich ist das freiwillige soziale Jahr.

Wer kann ein freiwilliges soziales Jahr ableisten?
Die klassische Variante kann jede(r) junge Mann/Frau ableisten, der/die zu Beginn des Vertragsverhältnisses zwischen 18 und 27 Jahre alt ist. Die Zeitdauer des sozialen Engagements dauert zwischen 6 Monaten und 18 Monaten. Prädestiniert ist diese Tätigkeit für junge Menschen, die für einen gewissen Zeitraum zeitlich unabhängig sind, auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warten oder sich im Vorfeld spezielle Kenntnisse aneignen wollen. Für Erwerbslose ist das freiwillige soziale Jahr schwieriger geeignet, da sie sich ständig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung halten müssen.

Seit August 2002 gibt es auch das freiwillige soziale Jahr für Kriegsdienstverweigerer (KDV-FSJ). Für Wehrdienstverweigerer hat das soziale Jahr eine Pflichtdauer von 12 Monaten und erfüllt die Voraussetzungen eines Zivildienstes. Interessierte junge Männer müssen zu Beginn des Vertragsverhältnisses zwischen 18 und 23 Jahre alt sein. Der Vorteil für Sie als Verein besteht darin, dass Sie Verweigerer aus ihren eigenen Reihen "einstellen" können und somit auf ihre eigenen Engagierten zeitlich nicht verzichten müssen.

Voraussetzungen

  • Bereitschaft 6-18 Monate im sozialen oder pädagogischen Bereich tätig zu sein.
  • Besondere Schulabschlüsse oder Ausbildungen sind nicht erforderlich.
  • Erfahrungen und Vorkenntnisse über die Strukturen des Tätigkeitsfeldes sind erwünscht. Sie erleichtern den Einstieg, sind aber keine notwendige Bedingung.

Bewerbung und Einsatzort
Bewerbungen sind direkt an die Vereine oder andere infrage kommende Einrichtungen zu richten. Dort wird auch die Auswahl getroffen. Vereine und Gemeinschaften, die offiziellen Verbänden (Landessportbund, Sozial-, Kulturverband) angehören, können Einsatzort werden. Die Verbände müssen als Träger der FSJ-Maßnahme anerkannt sein. Die "Arbeitgeber" (Vereine oder Ähnliches) müssen gewährleisten, dass der FSJler über seinen Einsatzzeitraum einen ständigen Betreuer an seiner Seite hat.

Einstellung
Einstellungen erfolgen immer zum 1. eines Kalendermonats. Die Unterlagen müssen mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Einstellungstermin vollständig beim Träger (Verbände) der FSJ-Maßnahme eingegangen sein.   

Aufgaben

  • überwiegend im Kinder- und Jugendbereich 
  • Vorbereitung, Durchführung und Betreuung aller diesbezüglichen Aktivitäten
  • Übernahme von Verwaltungstätigkeiten in geringem Umfang
  • Übernahme von Anlagen- und Gebäudewartfunktionen in geringem Umfang 

Finanzierung
Die Einsatzstelle (Verein) muss sich pro Monat mit einem Zuschuss an den tatsächlich entstehenden Kosten gegenüber dem Träger (Verbände) beteiligen.                           

  • 160,00 Euro (KDV-FJS)
  • 570,00 Euro (normales FJS)   

Folgende Kosten werden vom Träger (Verbände) übernommen: 

  • 300,00 Euro Taschengeld (inklusive Unterkunfts-, Taschengeldpauschale)
  • Sozialversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Bildungen (keine Fahrtkosten)

Pädagogische Ausbildung
Ein FSJler muss während seiner "Dienstzeit" 25 Bildungstage absolvieren.

  • Einstiegsseminar mit Erste-Hilfe-Kurs 5 Tage
  • beispielsweise im Sport: Übungsleiter C Breitensport 2 x 5 Tage
  • Jugendleiterlizenz 2 x 5 Tage

Kooperation
Kann ein Verein die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden oder den finanziellen Eigenanteil nicht abdecken, kann die Kooperation mit einem anderen Verein eingegangen werden. Arbeitszeit und Eigenanteil werden dann aufgeteilt.